BERLIN (dpa-AFX) - Die in der schwarz-roten Koalition umstrittene Rentenreform muss nach den Worten von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) bis zum Jahresende beschlossen sein. Reiche forderte Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) auf, zügig den Gesetzentwurf zur geplanten Rentenreform vorzulegen.
Für dich zusammengefasst:
Die Rentenreform muss bis zum Jahresende beschlossen sein.
Katherina Reiche fordert einen zügigen Gesetzentwurf.
Widerstand gegen die Abschaffung der "Rente mit 63" besteht.
Bas wisse um die Erwartung, sagte Reiche der "Bild am Sonntag": "Sie hat den Koalitionsbeschluss vor dem Sommer ja nicht nur mitgetragen. Sie hat ihn aktiv mitverhandelt. Sie hat auch das Ergebnis der Rentenkommission gewürdigt."
Reiche betonte mit Blick auf den Widerstand in der SPD-Spitze gegen die Abschaffung der "Rente mit 63", sie vertraue darauf, "dass wir das, was wir im Kabinett beschlossen haben und vor allem das, was die Koalition in langen, langen Verhandlungen auf den Tisch gelegt hat, auch durchtragen".
Reiche warnte vor einem Aufweichen der Rentenempfehlungen der Kommission. "Wir diskutieren darüber, ob es Härtefälle geben mag. Aber ein Aufweichen und grundsätzlich Bausteine herauszunehmen und diese zur Disposition zu stellen, das kann nicht meine Zustimmung sein", sagte Reiche.
SPD fordert Blick auf Verbindendes
Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Bundestag, Dirk Wiese, sagte der "Süddeutschen Zeitung" zu Reiches Äußerungen: "Blockadevorwürfe, öffentliche Forderungen oder Ultimaten bringen uns ehrlich gesagt nicht weiter. Sie machen die Suche nach gemeinsamen Lösungen sogar eher langwieriger." Was die Koalition weiterbringe, sei vielmehr ein Blick auf das, "was uns verbindet und was wir gemeinsam erreichen wollen"./sl/DP/he
Hinweis:
ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen.
Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich
dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch
eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link
„Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für
diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.