NRW: Lkw-Sonntagsfahrverbot bleibt bis Ende September ausgesetzt

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 328
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Das Sonntagsfahrverbot für Lastwagen in NRW bleibt wegen des anhaltenden Niedrigwassers jetzt bis zum 30. September ausgesetzt und damit einen Monat länger als zunächst geplant. Ein Sprecher des Verkehrsministeriums bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Rheinischen Post".

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Wegen der eingeschränkten Transportmöglichkeiten auf dem Wasserweg haben fast alle Bundesländer das Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen zunächst bis Ende August gelockert. In Rheinland-Pfalz und im Saarland läuft die Frist ebenfalls bis Ende September.

Durch sehr niedrige Wasserstände auf deutschen Wasserstraßen ist die Binnenschifffahrt derzeit erheblich beeinträchtigt. Die Lockerungen des Sonntagsfahrverbots sollen der Wirtschaft helfen, Lieferketten aufrechtzuerhalten.

Logistikbranche begrüßt Verlängerung

Die Logistikbranche begrüßte die Verlängerung in NRW. Durch die Verlagerung auf die Straße habe man in den vergangenen Tagen einiges abfangen können, sagte der Hauptgeschäftsführer des Verbandes Verkehrswirtschaft und Logistik Nordrhein-Westfalen, Christoph Kösters, der "Rheinischen Post". "Aber sie kann natürlich nicht die gesamten derzeit eingeschränkten Binnenschiffskapazitäten ausgleichen und ist deshalb natürlich wichtig, aber keine Lösung des gesamten Problems."

Gut sei zudem, dass bis auf Weiteres Gefahrgutcontainer länger als üblich in den Häfen zwischengelagert werden dürften, sagte Kösters der Zeitung. "Das hat etwas Druck aus dem System genommen. Die befürchteten zusätzlichen Staus auf den Autobahnen hat es nicht gegeben. Auch auf die Schiene ist einiges verlagert worden. Allerdings sind dort die zusätzlichen Kapazitäten ebenfalls limitiert."/tob/DP/he



Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend

Weitere Vorteile:

  • Kursalarme
  • Watchlists & Musterdepots
  • Börsenspiele & Community-Forum
  • Historische Kurse im CSV-Format
  • News & Themen abonnieren