- Konstantin von Notz unterstützt BND-Präsident Martin Jäger.
- August Hanning steht unter Verdacht des Landesverrats.
- Jäger ist seit September 2025 Präsident des BND.
- Energiekrise als Kurstreiber:
Diese 5 Aktien könnten durchstarten (hier klicken)
Von Notz ist Mitglied im Bundestagsgremium zur Kontrolle der Geheimdienste (PKGr). Jäger ist seit September 2025 Präsident des deutschen Auslandsgeheimdienstes.
Der Grünen-Abgeordnete von Notz sagte weiter, dies gelte auch dann, wenn es darum gehe, "die offenkundig gewordenen Probleme umgehend abzustellen, und den Dienst auch mit der anstehenden Reform der Nachrichtendienste für die Zukunft besser und stärker aufzustellen".
Ex-BND-Chef Hanning steht laut dem Generalbundesanwalt in Karlsruhe unter anderem unter dringendem Verdacht des versuchten Landesverrats und der geheimdienstlichen Agententätigkeit. Seinem früheren Büroleiter Manfred D. wird Beihilfe vorgeworfen.
Von Notz erklärte, seit Jahren kritisierten die Grünen "die dubiosen wie vielfältigen Lobbytätigkeiten ehemaliger Spitzenbeamter und höchster Geheimnisträger der Bundesrepublik". Diese Tätigkeiten seien offenkundig auch Einfallstor für gegnerische Geheimdienste. Die Bundesregierung müsse "diese illegitimen Praktiken, die offenkundig auch dem Grundverständnis des deutschen Beamtentums widersprechen", sofort unterbinden.
Jäger hatte nach Bekanntwerden der Spionagevorwürfe gegen Hanning erklärt, für den BND und ihn selbst gebe es bei der internen Sicherheit keine Kompromisse. Er fügte hinzu: "Keines meiner Ziele, keine meiner Prioritäten werden durch diesen Vorgang infrage gestellt." Jäger arbeitet daran, dass der Dienst operativer als früher arbeiten und etwa auch gegen Cyberattacken ausländischer Dienste selbst vorgehen kann./bk/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.