| EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Westwing Group SE / Aktienrückkaufprogramm Westwing Group SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 08.10.2026 / 20:35 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich. Mitteilung gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 und Artikel 2 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 // Aktienrückkaufprogramm München, 8. Oktober 2026 // Der Vorstand der Westwing Group SE (die „Gesellschaft“) hat heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, ein Rückkaufprogramm mit einem Volumen von bis zu maximal 640.000 Aktien der Gesellschaft (dies entspricht ca. 3,26 % des heutigen Grundkapitals) zu einem maximalen Gesamtkaufpreis ohne Erwerbsnebenkosten von bis zu EUR 10 Millionen (das „Aktienrückkaufprogramm“) durchzuführen. Der Rückkauf über den Xetra-Handel an der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 12. Oktober 2026 (einschließlich) und kann bis zum 31. März 2027 (einschließlich) durchgeführt werden. Das Aktienrückkaufprogramm erfolgt auf der Grundlage der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 9. Juni 2026. Danach ist der Vorstand, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, ermächtigt, bis zum 8. Juni 2031 eigene Aktien der Gesellschaft im Umfang von insgesamt bis zu 10 % des bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft oder, falls dieser Wert niedriger ist, des zum Zeitpunkt der Ausübung der Ermächtigung bestehenden Grundkapitals der Gesellschaft, zu erwerben. Werden die eigenen Aktien an der Börse erworben, darf der von der Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) den durch die Eröffnungsauktion ermittelten Preis einer Aktie der Gesellschaft oder, falls keine Eröffnungsauktion stattfindet, den ersten an diesem Handelstag (in Frankfurt am Main) im Xetra-Handel (oder einem Nachfolgesystem) für eine Aktie der Gesellschaft gezahlten Preis um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Auf dieser Grundlage und gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 (die „Marktmissbrauchsverordnung“) sollen die erworbenen Aktien für die in der von der Hauptversammlung erteilten Ermächtigung genannten Zwecke verwendet werden, die im Einklang mit Artikel 5 Absatz 2 der Marktmissbrauchsverordnung stehen. Das Aktienrückkaufprogramm wird zu Marktpreisen von einem unabhängigen Kreditinstitut in eigenem Namen und auf Rechnung der Gesellschaft sowie gemäß den in Artikel 5 der Marktmissbrauchsverordnung definierten Safe-Harbour-Regeln in Verbindung mit den Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (die „Delegierte Verordnung “) durchgeführt. Aktien dürfen nicht zu einem Preis erworben werden, der über dem höheren der beiden folgenden Werte liegt: dem Kurs des letzten unabhängigen Handelsgeschäfts und dem höchsten aktuellen unabhängigen Kaufgebot an dem Handelsplatz, an dem der Kauf erfolgt, auch wenn die Aktien an verschiedenen Handelsplätzen gehandelt werden. An jedem Handelstag werden nicht mehr als 25 % des durchschnittlichen Tagesvolumens der Aktien an dem Handelsplatz, an dem der Kauf erfolgt, erworben. Das durchschnittliche Tagesvolumen basiert auf dem durchschnittlichen Tageshandelsvolumen während der 20 Handelstage vor dem Kaufdatum. Das unabhängige Kreditinstitut entscheidet über den Zeitpunkt des Aktienerwerbs, unabhängig von der Gesellschaft und ohne Beeinflussung durch diese, im Sinne von Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Delegierten Verordnung, selbst wenn Aktien der Gesellschaft während einer Sperrfrist im Sinne von Artikel 19 Absatz 11 der Marktmissbrauchsverordnung oder während eines Zeitraums zurückgekauft werden sollen, in dem die Gesellschaft beschlossen hat, die Offenlegung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 Absatz 4 der Marktmissbrauchsverordnung aufzuschieben. Informationen über die Transaktionen im Zusammenhang mit dem Aktienrückkaufprogramm werden spätestens bis zum Ende des siebten Handelstages nach dem Datum der Ausführung dieser Transaktionen in einer den Anforderungen des Artikel 2 Absatz 3 der Delegierten Verordnung entsprechenden Weise offengelegt. Darüber hinaus werden alle Transaktionen wöchentlich auf der Website der Gesellschaft (www.ir.westwing.com) im Bereich „Investor Relations“ unter der Unterrubrik „Aktie“ veröffentlicht. Die offengelegten Informationen werden der Öffentlichkeit für einen Zeitraum von mindestens fünf (5) Jahren ab dem Datum ihrer Veröffentlichung zugänglich gehalten. Soweit erforderlich und rechtlich zulässig, behält sich die Gesellschaft das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit auszusetzen, zu beenden oder wieder aufzunehmen. Die Gesellschaft hält derzeit 1.324.161 eigene Aktien. Dies entspricht ca. 6,73 % des heutigen Grundkapitals. 08.10.2026 CET/CEST Die EQS Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. Originalinhalt anzeigen: EQS News |
| Sprache: | Deutsch |
| Unternehmen: | Westwing Group SE |
| Moosacher Straße 88 | |
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| Deutschland | |
| Internet: | www.westwing.com |
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