Stellungnahme der SdK zur Pressemitteilung der Wirecard AG
zu 1) Entgegen der Ansicht der Wirecard AG sind die Fragen auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24.06.2008 nicht hinreichend beantwortet worden.
Den Fragenkatalog hat die SdK der Wirecard AG in der Tat noch nicht zugesandt, weil kurz vor Übermittlung des Fragenkataloges klar wurde, dass die Gesellschaft keinerlei Interesse an einer Aufklärung des Sachverhaltes hat. Dies ergibt sich aus einem auf der Website der SdK (www.sdk.org) veröffentlichten Schreiben der Gesellschaft bzw. deren Vertreter an die SdK.
Der aus der Sicht der SdK völlig inakzeptable Inhalt dieses Schreibens hat die SdK darin bestärkt, dass nur eine gerichtliche Klärung des gesamten Sachverhaltes den Interessen der Anleger gerecht wird.
zu 2.) Das Gespräch zwischen der SdK und der Gesellschaft fand deshalb nicht statt, weil das gesamte Gespräch aus der Sicht der SdK nur unter dem Aspekt geführt werden sollte, die SdK mundtot zu machen und die SdK zu falschen Behauptungen zu veranlassen. Dies wird aus der Sicht der SdK durch das oben genannte Schreiben belegt.
zu 3.) Die SdK bestreitet vehement, dass ihr Handeln durch Eigennutz bestimmt war. Leerverkäufe wurden durch die SdK nicht getätigt. Lediglich ein Mitglied des Vorstands, Markus Straub, hatte seit Mitte Mai eine Position in der Wirecard-Aktie, die von fallenden Kursen profitieren würde. Im Vorfeld der Eröffnung dieser Position hat er sich intensiv, außerhalb seiner Tätigkeit für die SdK, mit der Wirecard AG beschäftigt. Er hat dabei detaillierte Recherchen aus öffentlich zugänglichen Quellen (u.a. Handelsregister in Deutschland, Handelsregister in Dublin und Gibraltar) betrieben. Er kam zum Ergebnis, „dass die Verhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergegeben bzw. verschleiert werden“. Vor diesem Hintergrund erwägt die SdK Strafanzeige gegen die Verantwortlichen nach § 400 AktG zu stellen. Die Position von Herrn Straub ist weiter offen.
Aus Gründen der Compliance hat sich Herr Straub bei sämtlichen Beschlüssen der SdK diesbezüglich enthalten. Sowohl die in der Pressemitteilung als auch die in dem von der SdK veröffentlichten Schreiben genannten Beträge sind völlig abwegig. Die Shortposition von Herrn Straub ist kleiner als 0,01% des Grundkapitals der Gesellschaft. Es ist demnach völlig ausgeschlossen, dass diese Position in irgendeiner Form mit dem Kursverlust der Aktie zusammenhängt. Die SdK weist jedoch darauf hin, dass auf der Hauptversammlung der Gesellschaft bereits 24,6 Mio. Stimmen gegen Vorschläge der Verwaltung gestimmt und damit ihre Unzufriedenheit gezeigt haben. Aus der Sicht der SdK ist der Kursverfall darauf zurückzuführen, dass viele Anleger und Analysten, die an der Hauptversammlung teilgenommen haben, die Hauptversammlung so wahrgenommen haben wie die SdK und daraus Ihre Schlüsse gezogen haben. Dies erklärt aus der Sicht der SdK, wieso der Kurs unmittelbar nach der Hauptversammlung zu fallen begann.
Der in dem Schreiben der Vertreter der Wirecard genannte Herr Bosler war zu keiner Zeit Vorstand der SdK. Er ist weder Mitglied noch in einer anderen Funktion für die SdK tätig.
Die SdK wird gegen die Verantwortlichen für die Pressemitteilung der Wirecard vom 18. Juli 2008 mit allen rechtlichen, also auch strafrechtlichen, Mitteln vorgehen.
zu 4 und 5): Aus den oben genannten Gründen sieht die SdK diesem Verfahren mit Gelassenheit entgegen. Sie begrüßt eine juristische Aufarbeitung des Themenkomplexes.
zu 6): Die SdK geht davon aus, dass ihre Klage erfolgreich sein wird. Die Klage ist bei Gericht eingereicht und wird der Gesellschaft auf dem üblichen Dienstweg zugestellt werden.
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
18. Juli 2008
zu 1) Entgegen der Ansicht der Wirecard AG sind die Fragen auf der Hauptversammlung der Gesellschaft am 24.06.2008 nicht hinreichend beantwortet worden.
Den Fragenkatalog hat die SdK der Wirecard AG in der Tat noch nicht zugesandt, weil kurz vor Übermittlung des Fragenkataloges klar wurde, dass die Gesellschaft keinerlei Interesse an einer Aufklärung des Sachverhaltes hat. Dies ergibt sich aus einem auf der Website der SdK (www.sdk.org) veröffentlichten Schreiben der Gesellschaft bzw. deren Vertreter an die SdK.
Der aus der Sicht der SdK völlig inakzeptable Inhalt dieses Schreibens hat die SdK darin bestärkt, dass nur eine gerichtliche Klärung des gesamten Sachverhaltes den Interessen der Anleger gerecht wird.
zu 2.) Das Gespräch zwischen der SdK und der Gesellschaft fand deshalb nicht statt, weil das gesamte Gespräch aus der Sicht der SdK nur unter dem Aspekt geführt werden sollte, die SdK mundtot zu machen und die SdK zu falschen Behauptungen zu veranlassen. Dies wird aus der Sicht der SdK durch das oben genannte Schreiben belegt.
zu 3.) Die SdK bestreitet vehement, dass ihr Handeln durch Eigennutz bestimmt war. Leerverkäufe wurden durch die SdK nicht getätigt. Lediglich ein Mitglied des Vorstands, Markus Straub, hatte seit Mitte Mai eine Position in der Wirecard-Aktie, die von fallenden Kursen profitieren würde. Im Vorfeld der Eröffnung dieser Position hat er sich intensiv, außerhalb seiner Tätigkeit für die SdK, mit der Wirecard AG beschäftigt. Er hat dabei detaillierte Recherchen aus öffentlich zugänglichen Quellen (u.a. Handelsregister in Deutschland, Handelsregister in Dublin und Gibraltar) betrieben. Er kam zum Ergebnis, „dass die Verhältnisse der Gesellschaft unrichtig wiedergegeben bzw. verschleiert werden“. Vor diesem Hintergrund erwägt die SdK Strafanzeige gegen die Verantwortlichen nach § 400 AktG zu stellen. Die Position von Herrn Straub ist weiter offen.
Aus Gründen der Compliance hat sich Herr Straub bei sämtlichen Beschlüssen der SdK diesbezüglich enthalten. Sowohl die in der Pressemitteilung als auch die in dem von der SdK veröffentlichten Schreiben genannten Beträge sind völlig abwegig. Die Shortposition von Herrn Straub ist kleiner als 0,01% des Grundkapitals der Gesellschaft. Es ist demnach völlig ausgeschlossen, dass diese Position in irgendeiner Form mit dem Kursverlust der Aktie zusammenhängt. Die SdK weist jedoch darauf hin, dass auf der Hauptversammlung der Gesellschaft bereits 24,6 Mio. Stimmen gegen Vorschläge der Verwaltung gestimmt und damit ihre Unzufriedenheit gezeigt haben. Aus der Sicht der SdK ist der Kursverfall darauf zurückzuführen, dass viele Anleger und Analysten, die an der Hauptversammlung teilgenommen haben, die Hauptversammlung so wahrgenommen haben wie die SdK und daraus Ihre Schlüsse gezogen haben. Dies erklärt aus der Sicht der SdK, wieso der Kurs unmittelbar nach der Hauptversammlung zu fallen begann.
Der in dem Schreiben der Vertreter der Wirecard genannte Herr Bosler war zu keiner Zeit Vorstand der SdK. Er ist weder Mitglied noch in einer anderen Funktion für die SdK tätig.
Die SdK wird gegen die Verantwortlichen für die Pressemitteilung der Wirecard vom 18. Juli 2008 mit allen rechtlichen, also auch strafrechtlichen, Mitteln vorgehen.
zu 4 und 5): Aus den oben genannten Gründen sieht die SdK diesem Verfahren mit Gelassenheit entgegen. Sie begrüßt eine juristische Aufarbeitung des Themenkomplexes.
zu 6): Die SdK geht davon aus, dass ihre Klage erfolgreich sein wird. Die Klage ist bei Gericht eingereicht und wird der Gesellschaft auf dem üblichen Dienstweg zugestellt werden.
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
18. Juli 2008