Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Einleitung des Übertragungsverfahrens auf die Hauptaktionärin
Die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, die als Hauptaktionärin 99
% der Aktien der Gesellschaft hält, hat gemäß 327a AktG verlangt, dass die
nächste Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien aller
übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf die Siemens Aktiengesellschaft gegen
Gewährung einer angemessenen Abfindung beschließt (sogenannter "Squeeze Out").
Aufsichtsrat und Abwickler wurden gebeten, den Übertragungsbeschluss auf die
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung zu setzen. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft wurde entsprechend informiert.
Krefeld, den 25. November 2002
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Einleitung des Übertragungsverfahrens auf die Hauptaktionärin
Die Siemens Aktiengesellschaft, Berlin und München, die als Hauptaktionärin 99
% der Aktien der Gesellschaft hält, hat gemäß 327a AktG verlangt, dass die
nächste Hauptversammlung der Gesellschaft die Übertragung der Aktien aller
übrigen Aktionäre der Gesellschaft auf die Siemens Aktiengesellschaft gegen
Gewährung einer angemessenen Abfindung beschließt (sogenannter "Squeeze Out").
Aufsichtsrat und Abwickler wurden gebeten, den Übertragungsbeschluss auf die
Tagesordnung der nächsten Hauptversammlung zu setzen. Der Aufsichtsrat der
Gesellschaft wurde entsprechend informiert.
Krefeld, den 25. November 2002