Köln, 28. Mai 2014. Der Geschäftsbetrieb der Vivacon AG (ISIN 000604 8911)
wird mangels positiver Fortführungsprognose zum 31. Juli 2014 eingestellt.
Hintergrund ist, dass keine Einigung mit wesentlichen Gläubigergruppen
erzielt werden konnte und die gesicherten laufenden Einnahmen nicht zur
Finanzierung der weiteren Geschäftstätigkeit ausreichen. Eigenständige
Tochtergesellschaften, insbesondere die Vivacon Geistinger Park Hennef GmbH
& Co. KG und die Stadtbad Mülheim GmbH & Co. KG, sind davon nicht
betroffen.
Vivacon ist in der Insolvenz, aber die Töchter nicht!
Die Verbriefungen sind bei den Töchtern. Weil die nicht
insolvent sind, ist auch keine Forderung fällig! Da läuft
alles erst einmal weiter wie immer. Die zweite Verbriefung muss
refinanziert werden. Das ist eine Aufgabe, die gelöst werden
muss. Die zweite Verbriefung war für die Bondhalter kein gutes
Geschäft, aber für die Swap-Kontrahenten. Von Verlusten ist keine
Rede! Die Bondhalter wollen so nicht weitermachen, also können sie jetzt,
wie vereinbart aussteigen. Man kann sich über den German Ground Lease II
im Internet informieren. Aber wer wird der neue Bondhalter? Zur Zeit
ist noch alles offen!
Warum ist die Konzernmutter Vivacon AG insolvent?
Weil keine Einigung mit wesentlichen Gläubigergruppen erzielt werden konnte.
Fast die ganzen Erbpachtzinsen gingen an den Swap-Kontrahenten.
Er hätte sein Vertragsbedingungen zu Gunsten von Vivacon ändern können, so dass
Vivacon höhere Einnahmen hat. Hat er aber nicht und darum Grund 2:
Wie die gesicherten laufenden Einnahmen nicht zur Finanzierung der weiteren Geschäftstätigkeit ausreichen!
Und weil das so ist, muss der Insolvenzverwalter den Geschäftsbetrieb einstellen. So will es
das Insolvenzrecht!
Jetzt sollen die Grundstücke (Siegener Zeitung, ob es stimmt?) von der Kanzlei des IV verwaltet
werden. Ich meine, das müsste kostendeckend möglich sein! Vivacon könnte auch abgespeckt den
Geschäftsbetrieb wieder aufnehmen. Dabei könnte der Verlustvortag verloren sein, aber bei den
kleinen vorläufigen Gewinnen wäre dies nicht so bedeutend!
Das Problem mit der zweiten Verbriefung. Eine Lösung wäre auch, dass der Swap-Kontrahent
vorübergehend selbst Bondhalter wird. Die Banken leihen sich Geld für den Euribor und hier wäre
obendrein noch der Aufschlag.
Hier haben viele Aktionäre Geld investiert und bisher nur verloren, während der Swap-Kontrahent
prächtig Geld erhalten hat. Und jetzt sollen die Aktionäre alles verlieren, weil der Swap-Kontrahent
nicht den Hals voll kriegen soll.
Warum hat Marco Meyer nicht gegen die Swap-Kontrahenten geklagt, so wie es viele Gemeinden und
Unternehmen in den letzten Jahren erfolgreich getan haben?