Kaum zu glauben aber wahr, die gibt´s wirklich:
Verdienen Sie am Börsen-Crash!
Die Finanzmärkte dieser Welt wackeln, die Investoren sind nervös und fragen sich: Gibt es wieder einen schwarzen Freitag? Oder war es ein Montag? Wiederholt sich 1929 mit einem Kurssturz um bis zu 90 Prozent? Rechnen wir wieder mit Millionen und Milliarden? Viele Anleger fürchten um Ihr sauer erspartes Vermögen. Sie etwa auch?
Sie zahlen einmalig und erhalten:
DM 500,- für DM 19,90 250,- für 9,95
DM 750,- für DM 29,90 375,- für 14,95
DM 1.250,- für DM 49,90 625,- für 24,95
Versicherungsbedingungen der Police
Die Versicherungsgesellschaft versichert den Begünstigten dagegen, dass der ausgewählte Index innerhalb eines Jahres um mehr als 75% fällt. Dazu genügt es, dass der offizielle Schlusskurs des Index innerhalb der Laufzeit der Police nur einmal diese 75% Marge unterschreitet.
Ausgangspunkt und Berechnungsgrundlage ist der offizielle Schlusskurs des Index am Tage des Versicherungsbeginns. Sollte an diesem Tag die Börse geschlossen sein, so gilt der erste darauffolgende Börsenhandelstag. Als grundsätzliche Bemessungsgrundlage dienen dann die jeweiligen offiziellen Schlusskurse innerhalb der folgenden 365 Tage.
Die Laufzeit dieser Police erstreckt sich über 365 Kalendertage. Der Versicherungsbeginn muss zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung in der Zukunft liegen.
Nach Anmeldung eines berechtigten Anspruches an den Begünstigten ausgezahlt. Die Anmeldung des berechtigten Anspruches muss spätestens 12 Wochen nach dem Index-Crash durch den Begünstigten erfolgen.
Sie können die Versicherungsprämie per Banküberweisung (Stuttgarter Bank, Kontonr.: 238857018, BLZ: 60090100) oder per Kreditkarte bezahlen. Sollten Sie die Versicherungsprämie per Banküberweisung zahlen, muss die Zahlung spätestens 2 Wochen nach Beginn des Versicherungsschutzes auf den Konten eingegangen sein. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz. Nach Abschluss der Versicherung tritt der Versicherungsschutz frühestens am ersten darauffolgenden Tag ein.
Die Laufzeit dieser Police beträgt 1 Jahr.
Die Korrespondenzsprachen sind Englisch, Niederländisch und Deutsch.
Sir Huckleberry ist von jeglicher finanzieller Haftung befreit, wenn der Begünstigte durch Betrug oder Täuschung eine Auszahlung der Versicherungssumme erreichen will. Der Versicherer übernimmt keine Verantwortung für die steuerlichen Pflichten des Versicherungsnehmers.
Sie können die Versicherung für sich persönlich oder auch als Geschenk für einen Dritten abschließen.
Als Gerichtsstand wird Amsterdam vereinbart.
Sir Huckleberry Prize Indemnity Insur@nce Company, Keizersgracht 62, NL-1015 CS Amsterdam Niederlande Tel.: 0031-20-5207587 Fax: 0031-20-5241475 welcome@sirhuckleberry.com
Das wär doch mal was gewesen...
Gruß
Happy End
Verdienen Sie am Börsen-Crash!
Die Finanzmärkte dieser Welt wackeln, die Investoren sind nervös und fragen sich: Gibt es wieder einen schwarzen Freitag? Oder war es ein Montag? Wiederholt sich 1929 mit einem Kurssturz um bis zu 90 Prozent? Rechnen wir wieder mit Millionen und Milliarden? Viele Anleger fürchten um Ihr sauer erspartes Vermögen. Sie etwa auch?
Sie zahlen einmalig und erhalten:
DM 500,- für DM 19,90 250,- für 9,95
DM 750,- für DM 29,90 375,- für 14,95
DM 1.250,- für DM 49,90 625,- für 24,95
Versicherungsbedingungen der Police
Die Versicherungsgesellschaft versichert den Begünstigten dagegen, dass der ausgewählte Index innerhalb eines Jahres um mehr als 75% fällt. Dazu genügt es, dass der offizielle Schlusskurs des Index innerhalb der Laufzeit der Police nur einmal diese 75% Marge unterschreitet.
Ausgangspunkt und Berechnungsgrundlage ist der offizielle Schlusskurs des Index am Tage des Versicherungsbeginns. Sollte an diesem Tag die Börse geschlossen sein, so gilt der erste darauffolgende Börsenhandelstag. Als grundsätzliche Bemessungsgrundlage dienen dann die jeweiligen offiziellen Schlusskurse innerhalb der folgenden 365 Tage.
Die Laufzeit dieser Police erstreckt sich über 365 Kalendertage. Der Versicherungsbeginn muss zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung in der Zukunft liegen.
Nach Anmeldung eines berechtigten Anspruches an den Begünstigten ausgezahlt. Die Anmeldung des berechtigten Anspruches muss spätestens 12 Wochen nach dem Index-Crash durch den Begünstigten erfolgen.
Sie können die Versicherungsprämie per Banküberweisung (Stuttgarter Bank, Kontonr.: 238857018, BLZ: 60090100) oder per Kreditkarte bezahlen. Sollten Sie die Versicherungsprämie per Banküberweisung zahlen, muss die Zahlung spätestens 2 Wochen nach Beginn des Versicherungsschutzes auf den Konten eingegangen sein. Anderenfalls besteht kein Versicherungsschutz. Nach Abschluss der Versicherung tritt der Versicherungsschutz frühestens am ersten darauffolgenden Tag ein.
Die Laufzeit dieser Police beträgt 1 Jahr.
Die Korrespondenzsprachen sind Englisch, Niederländisch und Deutsch.
Sir Huckleberry ist von jeglicher finanzieller Haftung befreit, wenn der Begünstigte durch Betrug oder Täuschung eine Auszahlung der Versicherungssumme erreichen will. Der Versicherer übernimmt keine Verantwortung für die steuerlichen Pflichten des Versicherungsnehmers.
Sie können die Versicherung für sich persönlich oder auch als Geschenk für einen Dritten abschließen.
Als Gerichtsstand wird Amsterdam vereinbart.
Sir Huckleberry Prize Indemnity Insur@nce Company, Keizersgracht 62, NL-1015 CS Amsterdam Niederlande Tel.: 0031-20-5207587 Fax: 0031-20-5241475 welcome@sirhuckleberry.com
Das wär doch mal was gewesen...
Gruß
Happy End