Tipp:
Handwerkerrechnung
War bei Ihnen der Handwerker im Haus, so kommt auch irgendwann die Rechnung. Sie sollten sich also Zeit nehmen und diese kontrollieren. Bei der Rechnungsprüfung sollten Sie folgende Punkte beachten:
Arbeitszeit
Prüfen Sie die in der Rechnung angegebene Arbeitszeit: Sind alle gemachten Pausen von der Zeit abgezogen? Sind unnötige Arbeiten angefallen? Zum Beispiel dadurch, dass der Handwerker das Werkzeug vergessen hat und noch mal zurückfahren musste. Das müssen Sie nicht bezahlen. Wenn im Kleingedruckten die Klausel steht: "Jede angefangene halbe Stunde wird voll berechnet", so ist sie ungültig. Der Handwerker darf seine Arbeitszeiten nicht aufrunden. Richtig ist: Die Arbeitszeit muss auf zehn Minuten genau abgerechnet werden.
Fahrtkosten
Hat der Handwerker unnötige Fahrten durchgeführt? Wenn er beispielsweise nicht genug Arbeitsmaterial mitgenommen hat und deshalb noch mal zum Betrieb zurückfährt, müssen Sie diese Fahrt nicht bezahlen. Prüfen Sie deshalb auch die Fahrtkostenabrechnung. Der Handwerker darf jedoch für die Fahrtkosten eine Pauschale abrechnen, sofern diese nicht überhöht ist. Eine Staffelung der Pauschale in Stadtfahrten und Fahrten ins Umland ist dabei sinnvoll
Stundenlohn
Wenn bei der Auftragserteilung kein Stundenlohn vereinbart wurde und Ihnen der vom Handwerker verlangte Stundenlohn zu hoch erscheint, sollten Sie bei der örtlichen Handwerkskammer anrufen. Dann gilt der Stundenlohn, der in Ihrer Region üblich ist.
Azubi
Wenn ein Auszubildender anwesend war und nur zugeschaut hat, müssen Sie diesen nicht bezahlen.
Tipp: Festpreis
Wenn Sie bei der Erteilung des Auftrags mit dem Handwerker ausdrücklich einen festen Preis vereinbart haben, dann können Sie sich die Rechnerei sparen. Ein Festpreis ist für den Handwerker verbindlich. Auch wenn er nachträglich feststellt, dass der Preis zu niedrig war.
Literatur & Adressen
- "Handwerker- und Kundendienste - Was tun, wenn's zum Streit kommt?"
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Bestell-Nummer: 842 ISBN 3-923214-28-6 - "Handwerk - Service - Kundendienst"
Der Ratgeber der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen und Ratgeber Recht (ARD) erläutert die komplizierte Rechtslage von der Auftragsvergabe bis zur Beanstandung von Mängeln.
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ISBN 3-423-58004-6.
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Fax: 02962 / 90 86 49
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