IN 74/13 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Solen AG, Dieselstr. 12, 49716 Meppen (AG Osnabrück, HRB 206720), vertr. d.: Albert Kupfer, Dieselstr. 12, 49716 Meppen, (Vorstand) hat die Versammlung der Anleihegläubiger gem. § 19 Abs. 2 S. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen vom 31.07.2009 ("SchVG") am 19.08.2013 beschlossen:
TOP 1:
Herr Rechtsanwalt Dr. Franz Wagner, Finck Althaus Sigl & Partner, Rechtsanwälte Steuerberater, Nußbaumstraße 12, 80336 München, wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Als gemeinsamer Vertreter ist er alleinberechtigt und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren - auch im Insolvenzplanverfahren - wahrzunehmen. Der Umfang seiner Aufgaben und Befugnisse richtet sich nach den Bestimmungen des SchVG sowie gegebenenfalls der InsO.
TOP 2:
Der gemeinsame Vertreter erhält für seine Tätigkeit eine Vergütung in Höhe von EUR 300,00 zzgl. USt. je geleisteter Stunde sowie zzgl. notwendiger Auslagen (wie z.B. Reisekosten pp.).
Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird gegenüber den Anleihegläubigern auf EUR 5,0 Mio. begrenzt. Die Haftung des gemeinsamen Vertreters wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist summenmäßig auf EUR 5,0 Mio. begrenzt. Der gemeinsame Vertreter wird seine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für die Dauer des Verfahrens von EUR 2,5 Mio. auf EUR 5,0 Mio. aufstocken. Der hieraus entstehende Differenzbetrag wird von der Gesellschaft erstattet.
Amtsgericht Meppen, 19.08.2013
www.unternehmensregister.de/ureg/...561CEE74F0FF52CAD.www03-1