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der Emittent verantwortlich.
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Norderstedt, 29. August 2003. Der Insolvenzverwalter der Softmatic AG
i.Ins., Norderstedt teilt mit, daß der am 29. Januar 2003 von der
Schuldnerin eingereichte Insolvenzplan durch das Gericht geprüft
wurde und keine Gründe für eine Zurückweisung festgestellt wurden.
Die einberufene Gläubigerversammlung vom heutigen Tage hat den
Insolvenzplan erörtert. Die anwesenden oder vertretenen Gläubiger
haben in fünf von sieben Gläubigergruppen dem Insolvenzplan
zugestimmt.
Das Insolvenzgericht hat die Möglichkeit, die fehlenden Zustimmungen
gem. §245 InsO zu ersetzen. Sobald eine gerichtliche Entscheidung
vorliegt, wird diese veröffentlicht.
Der Insolvenzplan sieht den Fortbestand der Gesellschaft vor. Die im
Rahmen der Umsetzung des Insolvenzplanes erforderlichen Mittel sind
bereits durch Investorenvereinbarungen gesichert.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 29.08.2003
und ab gehts....... T.R
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Norderstedt, 29. August 2003. Der Insolvenzverwalter der Softmatic AG
i.Ins., Norderstedt teilt mit, daß der am 29. Januar 2003 von der
Schuldnerin eingereichte Insolvenzplan durch das Gericht geprüft
wurde und keine Gründe für eine Zurückweisung festgestellt wurden.
Die einberufene Gläubigerversammlung vom heutigen Tage hat den
Insolvenzplan erörtert. Die anwesenden oder vertretenen Gläubiger
haben in fünf von sieben Gläubigergruppen dem Insolvenzplan
zugestimmt.
Das Insolvenzgericht hat die Möglichkeit, die fehlenden Zustimmungen
gem. §245 InsO zu ersetzen. Sobald eine gerichtliche Entscheidung
vorliegt, wird diese veröffentlicht.
Der Insolvenzplan sieht den Fortbestand der Gesellschaft vor. Die im
Rahmen der Umsetzung des Insolvenzplanes erforderlichen Mittel sind
bereits durch Investorenvereinbarungen gesichert.
Ende der Ad-hoc-Mitteilung euro adhoc 29.08.2003
und ab gehts....... T.R