Sammelklage,

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fw20:

Sammelklage,

 
10.01.06 16:06
Hallo, meine Hausbank hat mich heute darüber informiert, daß im Wege einer Sammelklage gegen intershop in den USA ein Vergleich über 3,2 Mio USD geschlossen wurde. Ich soll nun prüfen, ob ich mich daran beteiligen möchte. Macht das Sinn?
grace:

nein, das macht keinen sinn

2
10.01.06 16:10
du warst einmal dämlich.
setzt nicht noch einen rauf.
hau die sch...e isse raus und handele in zukunft wie ein mann und nicht wie eine
friseurin.
bauwi:

Richtig ! Es macht keinen Sinn!

 
10.01.06 16:27
Das ist nur weitere Abzocke!

Sammelklage, 2322776

One big family:Sammelklage, 2322776 MfG bauwi
franky_IV:

Mit welcher Begründung

 
13.01.06 09:44
soll das keinen Sinn machen?
Einfach nur Behauptungen in den Raum zu werfen ist einfach...
Ich habe gelesen, dass die DSW ein Formular für alle diejenigen bereitstellt, die per "proof of claim" Rechte geltend machen möchten und entschädigt werden wollen. Voraussetzung für den Erhalt des Formulars ist, dass man Mitglied der DSW ist/wird. Ansonsten wird eine Gebühr von 90,00 € verlangt.
Ich hatte auch 4.000€ in Intershop Aktien investiert, stehen jetzt im Depot mit -99,92% drin. Wenn ich die verkaufe, kann ich mir ne Schachtel Zigaretten kaufen....
rapido:

? ich hab nix erhalten

 
17.01.06 02:36
@fw20,welche Hausbank? Und für welchen Zeitraum?
rapido
nightfly:

wird wohl eh keinen Sinn mehr machen

 
17.01.06 02:47
weil Termin ist 24.01. und ob man das alles bis dahin geregelt bekommt?
Mein Kumpel war damals(Generalabsturz war 02.01.01,wir waren beide dabei)            bei Deutsche Bank,hat
Post bekommen(siehe unten),ich war bei der Sparda und bekam nix.
Müßte aber doch diesen Zeitraum betreffen?
Aber sehs auch so,dem (schon lange realisierten Verlust)jetzt noch Geld
hinterherwerfen? Dann lieber gleich jetzt Intershop-Aktien kaufen,
heute gerade wieder günstiger(0,95);-(
nf
Sammelklage, 26621
rapido:

das Hauptproblem ist,

 
17.01.06 02:55
die Zeit reicht nicht,um sich da wirklich ausführlich kundig
zu machen.
Gibts hier jemanden,der diesen Anspruch geltend macht??
rapido
Mme.Eugenie:

Wer sagt das mache keinenSinn?

 
17.01.06 03:58

Dumm ist nur, wer seine Ansprüche nicht anmeldet.

Nichts besseres kann passieren als ein prozess in USA. Mein gott wie schlau diese grace doch ist, verschenkt gleich zweimal Geld!!

 

Die foren sind voll von solchen dummies, im Wallstreetboard gibt es davon am meisten.

Warum fragst du nicht deine Bank , höre nicht auf die Geldvernichter auf Ariva.

 

Insbesondere auf so Schlaumeier wie grace.

Mein Gott, Ariva raubt mir noch den Schlaf

onfire:

@fw20

 
17.01.06 07:34

morgens pflüge ich schnell mal durch die Threads und
ich habe natürlich auch #2 gelesen und möchte dem grace meinen Dank aussprechen, er dient als Beispiel dafür, dass es keine Dummen Fragen gibt, sehrwohl aber Antworten.

Eine Sammelklage = USA class action.
  In Deutschland gibt es sie in der Form nicht, nur eineGemeinsame Prozessführung der so genannten Streitgenossenschaft.

Als ein Vorteil der Sammelklage wird die Erleichterung der Beweislast angesehen, die bei komplizierten Sachverhalten nicht vom einzelnen zu tragen ist, zum anderen soll sie eine Verfahrensbeschleunigung und somit größere Rechtssicherheit bewirken. Zum Teil wird auch angeführt, dass erst die Sammelklage bestimmte Rechtsstreitigkeiten, bei denen es für den Einzelnen nicht um hohe Geldbeträge geht, für Rechtsanwälte interessant macht, so dass diese und auch die Gerichte sich intensiver mit den Sachen auseinander setzen können.

Gegen die Sammelklage wird vorgebracht, dass sie das Recht des Einzelnen zu stark einschränkt und das individuelle Recht auf rechtliches Gehör verletzt. Darüber hinaus wird den Rechtsanwälten vorgeworfen, sie bereicherten sich an den durch eine Sammelklage künstlich aufgeblähten Prozessen.

fw20 mach sicher, dass die Rechtsanwälte nur bei Erfolg bezahlt werden und dir nicht zusätzliche Kosten entstehen.

Bevor du den Vertrag unterschreibst, schick mir eine BM, mich interessiert so ein Vertrag und mein English als South African / Deutscher sollte aussreichen.

Ist selbstverständlich Kostenlos :-)

Good luck




franky_IV:

der 24.01. ist als Abendedatum gültig.

 
17.01.06 15:49
Besteht also nicht mal wirklich ein Zeiproblem.
Doch wie hoch wird diese Entschädigung sein? Gibt es dabei eine Regelung?
Hat einer von euch diese proof of claim Formular auf deutsch?
Ich meine so ein formular auszufüllen und abzuschicken ist doch nicht das Problem!
nightfly:

Intershop

 
17.06.07 03:36
wie ist das damals eigentlich ausgegangen?
mfg nf
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