Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG
Netlife AG: Keine Liquidationserlöse für die Aktionäre aus der Abwicklung ...
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Keine Liquidationserlöse für die Aktionäre aus der Abwicklung der Netlife AG
zu erwarten
Im Rahmen des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Netlife Internet
Consulting und Software GmbH i.L. hat am 9. Mai 2005 ein sog. Berichtstermin
beim Amtsgericht Hamburg -Insolvenzgericht- stattgefunden, bei dem die
nächsten Schritte in der Abwicklung der Gesellschaft zu beschließen waren.
Dabei stand auch der Abschluss eines Verwertungs-Vertrages über die "Netlife
Finance Suite", das Netlife Kern-Produkt, zur Zustimmung an. Die vom
Insolvenzverwalter vorgeschlagene Verwertung der "Netlife Finance Suite" wurde
sowohl von der Vorgehensweise wie auch vom kontrahierten Verwertungserlös
einstimmig genehmigt.
Für die Netlife AG i.L. ergibt sich daraus, dass mit keinerlei finanziellen
Zuflüssen aus der Liquidation der Netlife Internet Consulting und Software
GmbH i.L. gerechnet werden kann. Es ist im Gegenteil mit großer
Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Netlife AG i.L. im Rahmen des
zwischen den Gesellschaften bestehenden Ergebnisabführungsvertrages von der
Netlife Internat Consulting und Software GmbH i.L. in Anspruch genommen werden
wird.
Damit müssen die Aktionäre der Netlife AG i.L. davon ausgehen, dass sie im
Rahmen der weiteren Abwicklung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der
Netlife AG i.L. mit keinerlei Zahlungen mehr rechnen können.
Ingmar Jarchow
Insolvenzverwalter
Netlife AG
Millerntorplatz 1
20359 Hamburg
Deutschland
ISIN:
DE0006763907WKN:
676390Notiert: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr in
Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg, Hannover und Stuttgart
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 12.05.2005