instock:Der Börsenkandidat Letsbuyit.com hat in der am Freitag vor dem Landgericht Hamburg stattgefundenen mündlichen Verhandlung über den Widerspruch seitens der Letsbuyit.com GmbH gegen eine einstweilige Verfügung ( mehr dazu hier ) eine Niederlage erlitten.
Die einstweilige Verfügung richtete sich gegen das von der Letsbuyit.com GmbH angewandte Preismodell des Co-Shopping.
Wie Unternehmenssprecher Andreas Engel bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung gegenüber Instock erklärte, werde die Gesellschaft im Falle des Unterliegens vor Gericht ihr Geschäftsmodell entsprechend ändern.
Die einstweilige Verfügung richtete sich gegen das von der Letsbuyit.com GmbH angewandte Preismodell des Co-Shopping.
Wie Unternehmenssprecher Andreas Engel bereits im Vorfeld der Gerichtsverhandlung gegenüber Instock erklärte, werde die Gesellschaft im Falle des Unterliegens vor Gericht ihr Geschäftsmodell entsprechend ändern.