auf den "SACK" geht, ist mir völlig egal.
Fundamentales kann ich Dir gern nochmal bieten:
Gemäß 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem. 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Holzmann AG allerdings nicht!
Hier steht die Schlussverteilung unmittelbar bevor. -> vgl. Posting
#82Jeder kann sich also ausrechnen, wie lange die Aktie noch handelbar sein wird.
So jetzt biete Du mal etwas Fundamentales! Wenn nicht, dann am Besten mal die Klappe halten!