kapitalertragssteuer

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kapitalertragssteuer jksmith
jksmith:

kapitalertragssteuer

 
10.09.06 14:11
#1
wenn der freitrag laut freistellungsauftrag aufgezehrt ist und man darüber hinaus erträge generiert, dann wir die kapitalertragssteuer ja automatisch abgezogen und abgeführt. ist damit dann die gesamte steuerschuld aus díeser transaktion beglichen oder muss man noch zusätzlich einkommenssteuer zahlen.

bitte helft mir. bin neu und habe ein wenig glück und erfolg gehabt....
kapitalertragssteuer sualkblau
sualkblau:

Steuer

 
10.09.06 14:19
#2
Du musst in deiner Steuererklärung alle Kapitalerträge und die bereits einbehaltenen Steuern angeben und versteuern mit deinem persönlichen Steuersatz. Die bereits einbehaltene Kapitalertragssteuer wird auf deine Steuerschuld angerechnet, so dass du, sofern du einen niedrigen Steuersatz hast, eventuell sogar Steuern zurückerstattet bekommst.
kapitalertragssteuer tztz
tztz:

Jo, wie Klausblau schreibt, kommt das hin

 
10.09.06 14:28
#3
Das ist m.W. wie bei der Lohnsteuer. Also auch eine Art Vorauszahlung auf die später zu ermittelnde Steuerschuld. Du musst alle (wirklich alle!) Einnahmen in der Steuererklärung angeben, daraus ermittelt das FA Deine Steuer und rechnet die von Dir vorausgezahlten Steuern (die Du mit in der Steuererklärung angeben musst) wie z.B. Lohnsteuer, Zinsabschlag- und Kapitalertragsteuer dann dagegen. Was über bleibt, musst du zahlen oder bekommst eine Erstattung - je nach persönlicher Finanzlage. Aber um sicher zu gehen, frag einen Steuerberater!

Bei mir ist die Steuererklärung immer eine stressige Angelegenheit, kommt einem vor wie finanzieller Striptease...

tztz
kapitalertragssteuer jksmith

DANKE! o.T.

 
#4


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