HRB 3916 – 3. 7. 2001:
KOKABOORA Erste Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH geändert in:
Fantastic Realms Interactive GmbH, Reutlingen (Birnenweg 15, 72766 Reutlingen). Gegenstand: Erstellung von Unterhaltungssoftware sowie die Entwicklung und der Vertrieb von Computerspielen und Softwaretechnologien, die für die Realisierung von Computerspielen verwendet werden können. Hiervon umfasst sind insbesondere auch die Planung, Entwicklung und der Vertrieb von computergestützten Anwendungen in Form von Hard- und Software. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte und Maßnahmen durchzuführen, die dem Gegenstand des Unternehmens dienen. Innerhalb dieses Gesellschaftszweckes kann die Gesellschaft im In- und Ausland andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen, Niederlassungen errichten und alle sonstigen Maßnahmen ergreifen sowie Rechtsgeschäfte vornehmen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszweckes notwendig oder dienlich sind. Stammkapital: 25000,– EUR. Geschäftsführer: Jochen Hamma, geb. am 20. 2. 1966, Böttingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11. 1. 2001. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Jochen Hamma vertritt die Gesellschaft allein. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 23. 5. 2001 ist der Sitz der Gesellschaft verlegt von München nach Reutlingen und der Gesellschaftsvertrag geändert insbesondere in § 1 (Rechtsform, Firma, Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen), § 4 (Geschäftsführung, Vertretung) und neu gefasst. Die Gesellschafterversammlung vom 23. 5. 2001 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 25000,– EUR auf 50000,– EUR beschlossen. Der im Handelsregister des Amtsgerichts München eingetragene Geschäftsführer Barber Kevin ist abberufen. Nicht eingetragen: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im Bundesanzeiger
Veröffentlichunggemäß §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG
„
Die KOKABOORA Fünfte Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Ismaning hat der Gesellschaft heute gemäß §§ 21 Abs. 1 Satz 1, 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der KOKABOORA Fünfte Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH an der Intertainment AG (ISIN:
DE0006223605) am 25.08.2004 die meldepflichtige Schwelle von 5 % überschritten hat und nun 9,254 % beträgt. Davon sind der KOKABOORA Fünfte Beteiligungs- und Verwaltungs-GmbH 9,254 % der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.“
Ismaning, den 1.9.2004
Der Vorstand