kommt es nicht mehr zu einer Anrechnung von Körperschaftsteuer. Das vom 01.01.1977 bis zum 31.12.2000 geltende Anrechnungsverfahren ist durch das Halbeinkünfte-
verfahren abgelöst worden.
Im Falle der Dividende bedeutet das, dass die ausschüttende Kapitalgesellschaft i.d.R. keine Körperschaftsteuerminderung und der empfangende Gesellschafter/Aktionär keine Körperschaftsteueranrechnung erhält.
Im Halbeinkünfteverfahren ist die Ausschüttung ohne Berücksichtigung der Körperschaftsteuer. Zu beachten ist aber, dass bei Dividenden vorher noch 20 v.H. Kapitalertragsteuer und 5,5 v.H. Solidaritätszuschlag auf KapErtSt abgezogen werden.
Vom Bruttobetrag (Auszahlung + KapErtSt + Soli) ist sodann nur noch die Hälfte zu versteuern.
Gruß MisterX