Dein Link vom swr3 (
www.swr3.de/aktuell/multimedia/...-massnahmen-corona-100.html ) schreibt:
"Der Kanal von Corwin von Kuhwede hat auf Youtube gerade einmal knapp 4.900 Abonnenten. Das Video, das dort am 2. Mai hochgeladen wurde, hatte am Montag darauf bereits rund 900.000 Aufrufe. Impfzwang von Bundeskabinett beschlossen OFFIZIELLE QUELLE heißt es und trifft damit direkt in die aktuelle Debatte rund um eine Impfpflicht gegen Covid-19 in Deutschland – lange bevor es überhaupt einen Impfstoff gibt.
Wir zeigen das Video an dieser Stelle bewusst nicht, um ihm nicht zu mehr Reichweite zu verhelfen, schlüsseln aber die Kernthese auf und unterziehen sie einem Faktencheck."
Es geht um dieses Video:
Dieses Video wird aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen nicht abgespielt. Wenn Sie dieses Video betrachten möchten, geben Sie bitte hier die Einwilligung, dass wir Ihnen Youtube-Videos anzeigen dürfen.
Sofort fällt auf, dass der Titel nicht heißt: Impfzwang von Bundeskabinett beschlossen OFFIZIELLE QUELLE sondern nach "Quelle" steht ein Fragezeichen. Und in dem Video beantwortet Corwin von Kuhwede anhand des offziellen Dokumentes: "d) Formulierungshilfe für einen Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite - Vortrag: BMG"
Dazu steht weiter:
Weitere Information zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite finden Sie hier. Der vom Kabinett als Formulierungshilfe beschlossene Gesetzentwurf wird den Fraktionen der CDU/CSU und SPD für die Beratung und Beschlussfassung über einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Gesetzentwurf zugeleitet.
Der Link zum Dokument: Kabinett beschließt Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (
www.bundesgesundheitsministerium.de/...tionaler_Tragweite.pdf )
So.
Und auf Seite 2 steht unten: "Eine Immunitätsdokumentation soll künftig analog der Impfdokumentation (auch zusammen in einem Dokument) die mögliche Grundlage dafür sein, eine entsprechende Immunität nachzuweisen.
Zusätzlich auf Seite 21:
>> 20. § 28 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1 Satz 3 werden die folgenden Sätze eingefügt:
„Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine
Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird.
Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“
Das bedeutet, dass jeder, der diese Impfdokumentation nicht vorweisen kann, von den "Schutzmaßnahmen" NICHT befreit wird. D. h., man wird dann weiterhin in seinen Grundrechten eingeschränkt... je nachdem, wie die Einschränkungen der Grundrechte aussehen.
Corwin von Kuhwede legt also klar dar, dass die Menschen sich zwischen Immunitätsdokumentation oder Beschränkung der Grundrechte entscheiden müssen.
LG
union