Soviel Ahnung zumindest, dass ich erkenne, dass du hier noch immer keine Quellen zu deinen Tatsachenbehauptungen gepostet hast. Außerdem weiß ich, was die Liquidation dieser AG hier für die Aktionäre bedeutet, was die Löschung der AG hier für ALLE Aktionäre bedeuten wird. Und noch mehr: Was ein Delisting der Aktie für ALLE Aktionäre bedeuten wird.
177766.homepagemodules.de/t1007f3-Beate-Uhse-AG-DE.html#msg6767
Bei Wirecard gings vergleichsweise ja ratz-fatz mit dem Delisting der Deutschen Börse, gelle? Derart Prüfung hat die Deutsche Börse nun auch hier vorzunehmen. Immerhin hat die Bafin bereits in 2018 auf fehlende Pflichten hingewiesen. Ich zitiere:
"Wie die BaFin bereits bekannt machte, hatte die Beate Uhse Aktiengesellschaft gegen § 37v Absatz 1 Sätze 2 und 3 (neu: § 114 Absatz 1 Sätze 2 und 3) des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen."
www.bafin.de/SharedDocs/...0118_zwangsgeld_beate_uhse_ag.html
Verstoß gegen das WpHG. Autsch.
Mal abgesehen vom Zwangsgeld, welches die Bafin vermutlich eh niemals sehen wird, steht damit die ordnungsgemäße Handelbarkeit der Aktie analog Wirecard in Frage. Die Deutsche Börse möge hier jetzt eine Entscheidung auch für die Erotik Abwicklungsgesellschaft AG treffen. Ich bin gespannt...meiner Ansicht nach müsste die Deutsche Börse hier ebenfalls die Aktie vom Handel nehmen, regulierter Markt UND Freiverkehr.
Siehe auch unter Notierungsfolgepflichten einer börsennotierten AG.