Quelle:
www.wallstreet-online.de/diskussion/...naround#neuster_beitragDaniel Hopp hat schon fast 6%
News - 04.12.09 16:43
DGAP-Stimmrechte: Augusta Technologie AG (deutsch)
Augusta Technologie AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der
europaweiten Verbreitung
Augusta Technologie AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG
(Aktie)
04.12.2009
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1.
Die DAH Beteiligungs GmbH, Mannheim, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 01.12.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Augusta
Technologie AG, München, Deutschland, ISIN:
DE000A0D6612 , WKN:
A0D661 am
30.11.2009 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und an
diesem Tag 5,92% (das entspricht 499.189 Stimmrechten) beträgt.
2.
Des Weiteren hat uns die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG,
Mannheim, Deutschland, gemäß 21 Abs. 1 WpHG am 01.12.2009 mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der Augusta Technologie AG, München, Deutschland,
ISIN:
DE000A0D6612, WKN:
A0D661 am 30.11.2009 die Schwelle von 5 % der
Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 5,92% (das entspricht
499.189 Stimmrechten) beträgt.
Diese Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die DAH
Beteiligungs GmbH zuzurechnen.
3.
Des Weiteren hat uns die Hopp Verwaltungs GmbH, Mannheim, Deutschland,
gemäß 21 Abs. 1 WpHG am 01.12.2009 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der Augusta Technologie AG, München, Deutschland, ISIN:
DE000A0D6612,
WKN:
A0D661 am 30.11.2009 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 5,92% (das entspricht 499.189
Stimmrechten) beträgt.
Diese Stimmrechte sind ihr nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die DAH
Beteiligungs GmbH sowie über die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG
zuzurechnen.
4.
Des Weiteren hat uns Daniel Hopp, Deutschland, gemäß 21 Abs. 1 WpHG am
01.12.2009 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Augusta
Technologie AG, München, Deutschland, ISIN:
DE000A0D6612, WKN:
A0D661 am
30.11.2009 die Schwelle von 5 % der Stimmrechte überschritten hat und an
diesem Tag 5,92% (das entspricht 499.189 Stimmrechten) beträgt.
Diese Stimmrechte sind ihm nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die DAH
Beteiligungs GmbH, die Hopp Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG sowie
über die Hopp Verwaltungs GmbH zuzurechnen.
04.12.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter
www.dgap-medientreff.de und
www.dgap.de--------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: Augusta Technologie AG
Willy-Brandt-Platz 3
81829 München
Deutschland
Internet:
www.augusta-ag.deEnde der Mitteilung DGAP News-Service
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Quelle: dpa-AFX