Als Bezugsrechtsnachweis für die Neuen Aktien gelten die Bezugsrechte. Diese sind spätes-tens zum Ablauf der Bezugsfrist am 13. Mai 2014, 24:00 Uhr MESZ, auf das bei der Clearstream Banking AG geführte Depotkonto der Abwicklungsstelle zu übertragen. Bezugs-erklärungen können nur berücksichtigt werden, wenn bis zu diesem Zeitpunkt auch der Be-zugspreis auf dem vorgenannten Konto der Abwicklungsstelle gutgeschrieben ist.
Also, die Kohle muss fristgerecht bei der Abrechnungsstelle eingegangen sein, sonst gibt`s wohl KEINE neuen Aktien zu 1,90 Euro, für uns Hungerleider, so verstehe ich das !
Meine Bezugsrechte sind immer noch in meinem Depot vorhanden....ich ahne schlimmes ....
Die Clearstream Banking Ag ist auch noch involviert, also jetzt schon 5 Banken inclusive meiner Depotbank! Wenn ich nochmal auf die Welt kommen sollte, werde ich bestimmt auch Bankster.
Also, die Kohle muss fristgerecht bei der Abrechnungsstelle eingegangen sein, sonst gibt`s wohl KEINE neuen Aktien zu 1,90 Euro, für uns Hungerleider, so verstehe ich das !
Meine Bezugsrechte sind immer noch in meinem Depot vorhanden....ich ahne schlimmes ....
Die Clearstream Banking Ag ist auch noch involviert, also jetzt schon 5 Banken inclusive meiner Depotbank! Wenn ich nochmal auf die Welt kommen sollte, werde ich bestimmt auch Bankster.
Werbung