Sowie begrüsst und wünscht Horus der ewig WAHREN AG WKN:
627500 (Karstadt) den Anteilhaber fürs neue Jahr 2015, alles Gute !
Beschlussfassung über die Zustimmung zu einem Gewinnabführungsvertrag mit der Jung GmbH gemäß § 293a Aktiengesetz
„Gewinnabführungsvertrag
zwischen
der ARCANDOR Aktiengesellschaft WKN
627500 mit Sitz in Essen, AG Essen, HRB 1783,
- im Folgenden „Organträger“ genannt -
und
der Jung GmbH, mit Sitz in Essen,
AG Essen, HRB 5684,
- im Folgenden „Organgesellschaft“ genannt
23. Januar 2009 zwischen der ARCANDOR Aktiengesellschaft Organträger WKN
627500 wird nach § 293a Bericht des Vorstands und der 100%igen Tochtergesellschaft, Jung GmbH als Organgesellschaft mit Sitz in Essen der Abführungsvertrag über die AG zur Gewinn und Jahresabschlüsse erstellt.
Da die Jung GmbH der AG WKN627500 eine 100%ige Tochter ist, benötigt es keine Prüfung des Vertrages durch einen Vertragsprüfer nach § 293b Aktiengesetz..
Am 29. Januar 2009 Jung GmbH stimmt den Vertrag in notarieller Form zu - Eintragung im Handelsregister der Jung GmbH eingetragen im Handelsregister Amtsgericht Essen unter HRB 5684 - Der "EheschließungsVertrag" findet sich in den gemeinsamen Geschäftsräumen, vor.
Der Gewinnabführungsvertrag ist neben dem Beherrschungsvertrag in Deutschland in § 291 AktG geregelt. Da das AktG nur für die Aktiengesellschaft und die Kommanditgesellschaft auf Aktien gilt.
Sind diese Bestimmungen auf andere Kapitalgesellschaften wie die der GmbH zunächst nicht anwendbar; denn im GmbH-Gesetz findet sich keine Regelung über Unternehmensverträge !
Diese Gesetzeslücke ist durch die Rechtsprechung geschlossen worden.
Der BGH hat in seinem Urteil vom 24. Oktober 1988[1] ausführlich dazu Stellung genommen und bei der GmbH als abhängige Gesellschaft bestimmte Formvorschriften für die Wirksamkeit eines Gewinnabführungsvertrages erlassen. Dabei muss die GmbH im Unternehmensvertrag die Geltung der aktienrechtlichen Vorschriften einer AG ausdrücklich vorsehen.
Beschlüsse:
Mit Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien sowie zum Ausschluss des Bezugs- und Andienungsrechts, wird erst bis zum 22. Oktober 2009 befristet, gestellt.
Dann, der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 17. September 2010 eigene Aktien mit einem anteiligen Betrag von insgesamt bis zu 10 % des derzeitigen Grundkapitals zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, die sich im Besitz der Jung GmbH Gesellschaft befinden oder ihr nach den §§ 71a ff. Aktiengesetz zuzurechnen sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals zu entfallen.
Wiederum Kapitalerhöhung WKN
627500Der Vorstand ist ermächtigt das Grundkapital bis zum 17. März 2014 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe auf den Inhaber lautender Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmal oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 150.000.000 Einhundertfünfzig- Millionen auszugeben...
Somit erschließt sich doch das Verhalten der Aktie- Zockspiel an den Märkten (Investor)...
Der Weg ins Licht ist längst geebnet WKN627500 es warten nur noch ihre Aufzeichnung der wieder Darstellung- Kurs sowie als Grundkapital im Bericht der Neuberechnung ...
Falls es über die Aktie WKN
627500 je eine Insolvenz gab - BITTE mal mit Aktenzeichen bekannt geben - Danke !
Grundkapital und ihrer wieder vereinten Immobilien als Neuberechnung stehen - 648.258.767/253.226.080= 2,56 je Anteil
Gesundes Jahr 2015
(Verkleinert auf 87%)


MfG Horus