Im Kern geht es um die Details von Spahns damaligem Agieren. Denn der heutige Vorsitzende der Unionsfraktion soll im Frühjahr 2020 Millionen Masken an allen üblichen Regeln vorbei beschafft haben - ohne genauere Ermittlung des Bedarfs, ohne Preisverhandlungen und folglich überteuert. Warnungen seiner eigenen Beamten soll er ignoriert haben. Letztlich wurden zwar weniger Mittel benötigt als zunächst angenommen, doch sind noch Rechtsstreitigkeiten mit Lieferanten offen, die den Bund teuer zu stehen kommen könnten.
Folgekosten erhöht
Das zeigt auch ein Bericht des Bundesrechnungshofs an den Haushaltsausschuss: Die Folgekosten für die Verwaltung der "Überbeschaffung" - so heißt es dort - hätten sich 2024 um weitere 57 Millionen Euro auf nunmehr 517 Millionen Euro erhöht. "Für die noch nutzbaren Restbestände von 800 Millionen Schutzmasken im Jahr 2024 fehlt es an einem Verteilungskonzept", heißt es in dem Bericht des Rechnungshofs zur Entwicklung des Gesundheitsetats, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Zuerst berichtete der "Spiegel" darüber.
Für 2025 seien Folgekosten von 45 Millionen Euro vorgesehen. Für 2026 und 2027 werde allein für absehbare Verpflichtungen wie Lager, Logistik, Vernichtung, externe Beratung und Rechtsberatung mit Ausgaben von 67,3 Millionen Euro gerechnet.
Ungeschwärzter Sonderbericht
Eine Frage, die die Opposition in den Vordergrund rückt: In welchem Umfang war Spahn vor den Risiken eines Beschaffungs-Alleingangs gewarnt worden? Nachdem das Gesundheitsministerium unter der aktuellen Ressortchefin Nina Warken (CDU) Teile des Sudhof-Berichts zunächst geschwärzt hatte, wurde zuletzt die ungeschwärzte Fassung publik.
Fußnoten dokumentieren nach Ansicht der Opposition die Warnungen an Spahn. Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sagt deshalb, Spahn habe systematisch gelogen. Sein Linken-Kollege Ates Gürpinar meint, die Union nutze offenbar alle Möglichkeiten, "Spahns persönliche Verstrickungen" zu decken. In dieser Richtung will man nun noch einmal nachhaken.
Ohne ordentliche Verfahren
Konkret dürften in der nicht-öffentlichen Ausschusssitzung etwa die Geschäfte, die der Bund mit einzelnen Firmen eingegangen ist, breiten Raum einnehmen. Als problematisch stellt der Sudhof-Bericht etwa die Beauftragung eines Schweizer Unternehmens dar, weil der Bund sich demnach auf Überbeschaffung zu überhöhten Preisen eingelassen haben soll. Gegen Einwände aus dem Innenministerium und ohne ordentliches Verfahren soll zudem ein Logistikunternehmen aus Spahns Heimatregion zum Zug gekommen sein, das schnell überfordert gewesen sein soll.
Spahn spricht von konstruierten Vorwürfen
Spahn selbst verwies mehrfach auf die teils chaotischen Umstände damals nicht nur in seinem Haus, auf den großen Bedarf an Masken, auf die Notsituation. "Wir haben eine Jahrhundertkrise bewältigt, besser als die meisten anderen Länder der Welt", sagte er jetzt dem "Stern". Reguläre Bürokratie sei gerade in den ersten Wochen der Pandemie weder sinnvoll noch möglich gewesen.
Zugleich versicherte der Unionsfraktionschef noch einmal, dass er damals kein Geld für Masken-Geschäfte bekommen habe. Auf eine entsprechende Frage des "Stern" antwortete er: "Diese Unterstellungen einzelner Grünen sind verleumderisch. Solches Geraune kenne ich bisher nur von der AfD."
Grünen-Gesundheitspolitiker Dahmen hatte zuletzt gesagt, der ungeschwärzte Sudhof-Bericht zeige, dass Warken an mehreren Stellen gezielt Schwärzungen vorgenommen habe mit dem offensichtlichen Ziel, die Verantwortung von Spahn und weiteren Mitgliedern der Union zu verschleiern, "die in der Pandemie Staat und Steuerzahler zur Beute gemacht haben"./bw/sam/DP/zb
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.