Deutsche Umwelthilfe klagt vor OLG Hamm gegen Vonovia wegen Gestattungsvereinbarungen bei Balkonkraftwerken

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Die DUH klagt gegen Vonovia vor dem OLG Hamm. Streitpunkt ist die rechtlich umstrittene Pflicht für Mieter, Gestattungsverträge für Balkonkraftwerke.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat vor dem Oberlandesgericht Hamm Klage gegen den Wohnungskonzern Vonovia eingereicht. Gegenstand des Rechtsstreits ist die Praxis von Vonovia, Mieter vor der Installation von Balkonkraftwerken zur Unterzeichnung einer Gestattungsvereinbarung zu verpflichten. Die rechtliche Zulässigkeit dieser Vereinbarungen ist nach aktueller Gesetzeslage umstritten.

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