EQS Zulassungsfolgepflichtmitteilung: Scout24 SE / Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 Scout24 SE: Veröffentlichung einer Kapitalmarktinformation 14.09.2026 / 11:14 CET/CEST Veröffentlichung einer Zulassungsfolgepflichtmitteilung übermittelt durch EQS News - ein Service der EQS Group. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Bekanntmachung nach Art. 5 Abs. 1 lit. b), Abs. 3 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052
Im Zeitraum vom 7. September 2026 bis einschließlich 11. September 2026 hat die Scout24 SE insgesamt 259.637 Stück Aktien im Rahmen des laufenden Aktienrückkaufprogramms gekauft, das mit der Bekanntmachung vom 31. Mai 2026 gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. a) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 in der geltenden Fassung und Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 bekannt gemacht wurde.
Der Erwerb erfolgte ausschließlich über die Börsen oder über ein multilaterales Handelssystem im Sinne des § 2 Abs. 6 Börsengesetz durch ein von der Scout24 SE beauftragtes Kreditinstitut.
Dabei wurden jeweils folgende Stückzahlen zurückgekauft:
Rückkauftag
Aggregiertes Volumen in Stück
Gewichteter Durchschnittskurs
Handelsplattform(MIC Code)
07.09.2026
59.637
75,3266
XETA
07.09.2026
10.000
75,3315
CEUX
08.09.2026
5.000
75,0194
XETA
09.09.2026
100.000
73,0665
XETA
10.09.2026
80.000
72,3307
XETA
11.09.2026
5.000
73,2446
XETA
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms seit dem 1. Juni 2026 bis einschließlich 11. September 2026 gekauften Aktien beläuft sich damit auf 1.871.191 Aktien.
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