Apple plant Einsatz von Nvidias Blackwell-B200 in Google Cloud zur KI-gestützten Siri

finanznachrichten.de  | 
aufrufe Aufrufe: 86
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Das Apple-Logo.
- pexels.com

Apple plant für die neue Siri-KI-Version den Einsatz von Nvidias Blackwell-Chips via Google Cloud, um die Leistungsfähigkeit der Sprachassistentin zu steigern.

Apple plant, die überarbeitete Version seines Sprachassistenten Siri auf Basis von Googles Gemini-KI-Modellen und Nvidias leistungsstarken Blackwell B200-Chips zu betreiben. Die Hardware soll über die Google Cloud bereitgestellt werden, um die komplexen Funktionen eines KI-Agenten zu ermöglichen. Die Vorstellung ist für die Entwicklerkonferenz WWDC 2026 erwartet. Zur Wahrung des Datenschutzes soll Apple dabei auf spezielle Verschlüsselungsfunktionen von Nvidia setzen.

Bitte hier klicken, um den vollständigen Artikel zu lesen.


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Werte aus dem Artikel:
Apple Aktie (CDR) 27,60 € 0,00%
Apple Aktie 310,93 $ +0,22%
Nvidia Aktie 218,05 $ +1,54%
Nvidia Corp Aktie (CDR) 29,70 € -2,94%
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB3U1N9 , DE000NB6JZG3 , DE000NB6MJM9 , DE000NB6QQN3 , DE000NB4M976 , DE000NB39ML6 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend