Anzeigenspezial

Google
ESG Aktien  | 
aufrufe Aufrufe: 784

DROHNEN-BOOM und VERVIELFACHUNG: Nach DroneShield, Renk und Standard Lithium hebt die NEO Battery Materials Aktie ab!

Foto: esg-aktien.de

Die Vervielfachung bei Aktien wie DroneShield, Renk und Standard Lithium verpasst? Bei NEO Battery Materials können Anleger jetzt noch frühzeitig dabei sein. Das Unternehmen profitiert vom Drohnen-Boom und dem Rohstoff-Krieg zwischen den USA und …

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
DroneShield Ltd 1,088 € DroneShield Ltd Chart +0,18%
Zugehörige Wertpapiere:
NEO Battery Materials Ltd 0,292 € NEO Battery Materials Ltd Chart -2,67%
Zugehörige Wertpapiere:
RENK Group AG 51,41 € RENK Group AG Chart +3,19%
Zugehörige Wertpapiere:
Standard Lithium Ltd 4,75 $ Standard Lithium Ltd Chart +0,64%
Zugehörige Wertpapiere:
Die Vervielfachung bei Aktien wie DroneShield, Renk und Standard Lithium verpasst? Bei NEO Battery Materials können Anleger jetzt noch frühzeitig dabei sein. Das Unternehmen profitiert vom Drohnen-Boom und dem Rohstoff-Krieg zwischen den USA und China. NEO Battery Materials hat eine fortschrittliche Batterietechnologie entwickelt. Der erste Hersteller von Drohnen-Batterien hat schon bestellt. Künftig will man auch selbst ganze Batterien anbieten. Um Zeit bei der Kommerzialisierung zu sparen, wurde eine Fabrik gepachtet. So können schnell steigende Umsätze und Erträge generiert werden. Der Zoll- und Rohstoffkrieg zwischen den USA und China dürfte NEO zusätzlich antreiben. Wann hebt die Aktie ab?

Lesen sie den Artikel hier weiter

Jetzt den vollständigen Artikel lesen


Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend