- Bau von Businessjets bleibt im EU-Klimasiegel enthalten.
- Richter gaben Klage von Dassault Aviation statt.
- EU-Kommission muss ihre Entscheidung überprüfen.
- Energiekrise als Kurstreiber:
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Nach der sogenannten Taxonomie kann die Herstellung von Flugzeugen in bestimmten Fällen als ökologisch nachhaltig gelten. Die EU-Taxonomie ist ein System, das wirtschaftliche Tätigkeiten danach klassifiziert
- also eine Art Gütesiegel. Die EU-Kommission, die dafür technische
Bewertungskriterien festlegt, hatte jedoch bestimmt, dass Geschäftsreiseflugzeuge davon ausgeschlossen seien. Dassault musste deswegen die Herstellung dieser Maschinen in seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung als nicht taxonomiekonform darstellen. Dies kann sich etwa auf Bedingungen für den Zugang zu Finanzmitteln auswirken. Das Unternehmen klagte dagegen.
Das EU-Gericht rügte die Begründung der Kommission. Sie dürfe etwa nicht pauschal davon ausgehen, dass andere Verkehrsmittel zwangsläufig CO2-arme Alternativen zu Geschäftsflugzeugen darstellten, weil diese mit Blick auf Emissionen, Flexibilität und Schnelligkeit besondere Merkmale hätten. Außerdem habe die Brüsseler Behörde bei ihrer Beurteilung das Kriterium des CO2-Fußabdrucks pro Passagierkilometer herangezogen - das sei jedoch falsch, weil die Taxonomie-Verordnung dies nicht vorsehe und das Kriterium eher mit dem Betrieb von Flugzeugen als mit deren Herstellung zusammenhänge. Darüber hinaus habe die Kommission die Eignung dieser Flugzeuge für den Betrieb mit nachhaltigen Kraftstoffen außer Acht gelassen./vni/DP/jha
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