Urteil: Daimler Truck muss Managerin 210.000 Euro nachzahlen

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 263
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen

STUTTGART (dpa-AFX) - Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat in einem Streit um Geschlechtsdiskriminierung bei der Bezahlung eine Managerin gestützt. Die Klage einer weiblichen Führungskraft bei Daimler (Daimler Aktie) Truck sei teilweise erfolgreich gewesen, teilte das Gericht in Stuttgart mit. Der Frau wurden in dem jahrelangen Rechtsstreit, bei dem es um eine höhere Vergütung für die Jahre 2018 bis 2022 ging, rund 210.000 Euro zugesprochen. Der Fall war vom Bundesarbeitsgericht nach Stuttgart zurückverwiesen worden.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

Die Frau aus der mittleren Führungsebene hatte sich den Spitzenverdiener in der Riege ihrer männlichen Abteilungsleiter-Kollegen als Vergleichsmaßstab ausgesucht. Sie verdiente ihrer Ansicht nach zu wenig. Die Klägerin habe keinen Anspruch auf das Entgelt des namentlich benannten Kollegen, urteilte das Landesarbeitsgericht. "Der Beklagten ist es nicht gelungen, die insoweit bestehende Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung der Klägerin zu widerlegen", erklärte das Landesarbeitsgericht.

Sie habe jedoch einen Anspruch auf die Differenz zwischen der von ihr bezogenen Vergütung und dem Median-Entgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene.

Das Median-Entgelt ist der Verdienst, bei dem genauso viele Vollzeitbeschäftigte darüber liegen wie darunter - ein Mittelwert also. Gegenüber einem einfachen Durchschnitt hat die Berechnung des Medians den Vorteil, dass Spitzenverdienste das Gefüge nicht nach oben verzerren können.

Verfahren mit Urteil nun beendet

Werte aus dem Artikel:

Eine Sprecherin von Daimler-Truck erklärte, in dem Verfahren habe das Unternehmen seine Standpunkte zu Gleichwertigkeit, Vergleichbarkeit und individueller Leistung dargelegt. Das Gericht habe bestätigt, dass die Klägerin keinen Anspruch auf die Vergütung des von ihr als Vergleichsperson benannten Kollegen habe. "Bei Daimler Truck gibt es keine strukturelle geschlechtsspezifische Benachteiligung von tariflichen oder außertariflichen Beschäftigten."

Das Verfahren sei nun durch das verkündete Urteil beendet, teilte das Landesarbeitsgericht mit. Rechtsmittel zum Bundesarbeitsgericht seien nicht erneut zugelassen worden (Aktenzeichen 2 Sa 14/24)./ols/DP/stw


Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
20
Fallender Kurs
Put
5
10
20
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB4SPH8 , DE000NB617U2 , DE000NB673D1 , DE000NB25E66 , DE000NB7CCA8 , DE000NB7D7G7 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend