WDH: Air Liquide will Gase-Anbieter aus Südkorea übernehmen

dpa-AFX  | 
aufrufe Aufrufe: 669
A-
A+
Lesemodus
playAudio
playTeilen
Gastanks einer petrochemischen Anlage (Symbolbild).
- © HAYKIRDI/iStock / Getty Images Plus / Getty Images

(technische Wiederholung)

PARIS (dpa-AFX) - Der Gase-Konzern Air Liquide (Air Liquide Aktie) will den südkoreanischen Gase-Anbieter DIG Airgas übernehmen. Mit dem bisherigen Eigentümer, einem Infrastrukturfonds der australischen Bank Macquarie , hat sich der französische Konzern dazu auf einen Unternehmenswert von 2,85 Milliarden Euro geeinigt, wie er am Freitag in Paris mitteilte. Durch den Deal baue Air Liquide die eigene Marktposition in Südkorea deutlich aus. Den Angaben zufolge soll die Übernahme in der ersten Hälfte des Jahres 2026 vollzogen werden.

Für dich zusammengefasst:
Hinweis

DIG Airgas wurde 1979 gegründet und setzte den Angaben zufolge 2024 mit knapp 550 Mitarbeitenden umgerechnet 510 Millionen Euro um. Das Unternehmen betreibt 60 Werke sowie ein Pipeline-Netz von 220 Kilometern Länge./stw/jha/he

Werte aus dem Artikel:
Air Liquide Aktie 167,66 € -0,25%

Dein Kommentar zum Artikel im Forum

Jetzt anmelden und diskutieren Registrieren Login
Knockout von Ing Markets Werbung

Passende Knock-Outs

Strategie Hebel
Steigender Kurs
Call
5
10
Fallender Kurs
Put
Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000NB5JTJ2 , DE000NB5JTH6 . Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken der Produkte. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.
Warnung
Im Durchschnitt erleiden 7 von 10 Kleinanlegern Verluste beim Handel mit Turbo-Zertifikaten. Turbo-Zertifikate sind hoch risikoreiche Produkte und nicht für langfristige Anlage­strategien geeignet.

Ähnliche Artikel

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.

Themen im Trend