Die Deutsche Bahn weist die Vorwürfe im Vorfeld des Prozesses zurück: Die gesetzlichen Regelungen würden eingehalten und die Daten nur für eigene Zwecke und nicht für unzulässiges Marketing eingesetzt. Die Zusammenarbeit mit "sorgfältig ausgewählten und vertraglich gebundenen Dienstleistern" sei notwendig, um die Dienste des Navigators verlässlich anbieten zu können.
Fast 80 Millionen Downloads
Laut Bahn liefert der Navigator vor und während der Fahrt verlässliche Informationen zu Verbindungen, Preisen und Angeboten sowie Umsteigezeiten, Fahrplananpassungen oder Reservierungsänderungen. Auch Tickets können über die Mobilanwendung gekauft werden, die bereits fast 80 Millionen Mal heruntergeladen worden sei.
Der Kläger ist Vorsitzender des Bielefelder Vereins "Digitalcourage" und bemängelt zusätzlich, dass Kunden des staatlichen Grundversorgers Deutsche Bahn am Navigator kaum vorbeikommen. Manche Services seien ohne die App nicht verfügbar. Er sagt: "Wer reisen will, wird zur App gezwungen - und wer die App nutzt, wird ausgespäht. Das ist Digitalzwang und Datenmißbrauch." Ziel der Klage ist es, der Bahn die Nutzung der Tracking Cookies ohne Einwilligung der Kunden zu untersagen.
Das Landgericht berät über die Klage am Montag in erster Instanz. Mit einem Urteil ist am ersten Verhandlungstag nicht zu rechnen./ceb/DP/he
Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.