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Anlegerinformationen
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals
ISIN DE0007487506
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 03. August 2005 hat u.a. beschlossen, in einem ersten Schritt das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.000.000,00 um EUR 40,00 auf EUR 15.000.040,00 durch Ausgabe von 40 neuen nennwertlosen Inhaberstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR zum Ausgabebetrag vom EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 4 Abs. 4 Spiegelstrich 4 der Satzung. Des Weiteren wurde beschlossen, in einem zweiten Schritt das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.000.040,00 um EUR 13.636.400,00 auf EUR 1.363.640,00 nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) herabzusetzen, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.
Mit der Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals und Neueinteilung des Aktienkapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 112241 am 27. September 2005 sind die Kapitalherabsetzungen und die entsprechenden Satzungsänderungen wirksam geworden.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das Grundkapital unserer Gesellschaft ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zentral hinterlegt wurden. Die Miteigentumsanteile an den Globalurkunden sind den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben.
Am 01. November 2005 nach Börsenschluss werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken im Verhältnis 11:1 zusammengelegt. Für je 11 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE0007487506) werden unsere Aktionäre eine neue konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (ISIN DE000A0FAP75) erhalten. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich für die Aktienspitzen (ISIN DE000A0FAP67) bemühen. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Emittentin sind nicht vorgesehen.
München, im Oktober 2005
Der Vorstand
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Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals
ISIN DE0007487506
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 03. August 2005 hat u.a. beschlossen, in einem ersten Schritt das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.000.000,00 um EUR 40,00 auf EUR 15.000.040,00 durch Ausgabe von 40 neuen nennwertlosen Inhaberstückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von 1,00 EUR zum Ausgabebetrag vom EUR 1,00 je Stückaktie zu erhöhen unter Bezugsrechtsausschluss gemäß § 4 Abs. 4 Spiegelstrich 4 der Satzung. Des Weiteren wurde beschlossen, in einem zweiten Schritt das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 15.000.040,00 um EUR 13.636.400,00 auf EUR 1.363.640,00 nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung (§§ 229 ff. AktG) herabzusetzen, um Wertminderungen auszugleichen und sonstige Verluste zu decken.
Mit der Eintragung der Hauptversammlungsbeschlüsse über die Herabsetzung des Grundkapitals und Neueinteilung des Aktienkapitals in das Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 112241 am 27. September 2005 sind die Kapitalherabsetzungen und die entsprechenden Satzungsänderungen wirksam geworden.
Der Anspruch der Aktionäre auf Einzelverbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Das Grundkapital unserer Gesellschaft ist in Form von Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG zentral hinterlegt wurden. Die Miteigentumsanteile an den Globalurkunden sind den Aktionären durch ihre Depotbanken in Form von girosammelverwahrten Anteilen gutgeschrieben.
Am 01. November 2005 nach Börsenschluss werden die girosammelverwahrten Anteile durch die Depotbanken im Verhältnis 11:1 zusammengelegt. Für je 11 Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 je Stückaktie (ISIN DE0007487506) werden unsere Aktionäre eine neue konvertierte Stückaktie mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von EUR 1,00 (ISIN DE000A0FAP75) erhalten. Soweit sich aufgrund des Zusammenlegungsverhältnisses Aktienspitzen ergeben, werden sich die Depotbanken auf Weisung ihrer Kunden um einen Spitzenausgleich für die Aktienspitzen (ISIN DE000A0FAP67) bemühen. Etwaige Gebührenerstattungen von Seiten der Emittentin sind nicht vorgesehen.
München, im Oktober 2005
Der Vorstand