also die Verkaufsabrechnung normal,dann steht etwas darunter die Steuerabrechnung.
Neue Steuerbemesungsgrundlage : -2018 ,Erstattung ABgelt.st.580 ,usw.
Da das Geschäft ein quasi Totalverlust war habe ich vom Verkauf ca.60 Eur zurückbekommen,von der Steuer aber ca 500 €.Ich habe eben anstatt 4000 nur noch
2000 Gewinn,und daher zuviel Abgelungssteuer bezahlt.
Ob das alle Banken so machen weiß ich nicht,Comdi macht es.
Hat mich eigentlich schon überascht,dachte eigentlich man kann es erst am Jahresende bei der Einkommenssteuer wiederhollen.
Noch toller wäre es wenn mann die Altverluste auch sofort verrechnen kann,aber da haben die Banken ja keine Daten,und ist auch so vorgesehen das man sich das über die Einkommenssteuer holt.und das auch nur bis 2013.