Spekultionsverlust - wann?

Beiträge: 12
Zugriffe: 559 / Heute: 1
blub:

Spekultionsverlust - wann?

 
27.12.00 13:05
Eine einfache Frage:

Muss ich um Spekulations_verlust_ zu relaisieren eine im Minus befindliche Aktie innerhalb eines Jahres nach Kauf verkaufen, oder kann die Halte-Zeitspanne auch laenger als ein Jahr gewesen sein.

Bei Spekulations-Gewinnrealisierung ist es klar, da muss die Aktie kuerzer als ein Jahr gehalten worden sein, aber bei Verlust?

Bitte nur antworten, wer das sicher weiss, denn in meinem Bekanntenkreis sind beide Meinungen vertreten.



karo:

spekuverluste sind von der zeit

 
27.12.00 14:51
unabhängig.zu beachten ist dieses jahr nur,dass verluste mit ausländischen aktien nur noch dieses jahr voll abzugsfähig sind.ab 01 nur noch 50%.
Nobody II:

Speku-verlust !

 
27.12.00 15:22
Wenn du Verluste steuerlich anbringen willst, dann mußt den Verlust realisieren. D.h. du mußt sie verkaufen !!!
Wie lange du die Aktie hast spielt keine Rolle !
MisterX:

@blub

 
27.12.00 16:45
Wenn Du Spekulationsverluste geltend machen willst, dann mußt Du sie, wie Noboby II es schon gesagt hat, realisieren.

Wie lange Du die Aktie hast, spielt aber trotzdem eine Rolle, denn nur die, die innerhalb eines Jahres (Zeitraum zwischen Kauf und Verkauf) gekauft und verkauft werden stellen steuerpflichtige private Veräußerungsgeschäfte (also Spekulationsgeschäfte) dar.
Solltest Du also Verluste aus Aktien u.ä. realisieren, die Du schon länger als ein Jahr hast, dann ist dieser Verlust steuerlich nicht berücksich-
tigungsfähig.

Gruß MisterX
blub:

@MisterX, @nobody, @karo.

 
27.12.00 17:02
So, hier sieht man nun, dass es Missverstaendnisse gibt:

Das eine Realisierung notwendig ist, ist klar.

aber:

- Haltezeit spielt keine Rolle.
- Haltezeit darf ein Jahr nicht uebersteigen.

Um diese Frage ging es ja letztendlich. Kann einer von euch seine Aussage irgendwie belegen, damit da mal Klarheit reinkommt? ;-)

Ansonsten tendiere ich zu MisterX Aussage, alles Andere wuerde wenig Sinn machen, aber "Steuern und Sinn..."

Danke!

MisterX:

@Blub!

 
27.12.00 17:30
Die Begründung findest Du im § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG.
Hier heißt es in etwa:
Private Veräußerungsgeschäfte liegen bei Wertpapieren (also Aktien) vor, wenn der Zeitpunkt zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
Der Umkehrschluss also lautet, wenn der Zeitpunkt zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr beträgt, liegen keine privaten Veräußerungs-
geschäfte vor.
Außerdem, habe ich vom Beruf und von Privat her sehr viel mit Steuern zu tun.

Gruß MisterX
blub:

@MisterX

 
27.12.00 17:51
Dann glaub ich Dir das. ;-)
Vielen Dank!
karo:

@MisterX

 
27.12.00 18:01
dies würde ja bedeuten,dass jeder der aktien länger als 1Jahr u. 1 tag hält bescheuert ist(vorrausgesetzt sie stehen im minus).wenn ich ein auto kaufe(selbsständiger)schreibe ich es auf 4-5jahre ab.wenn ich es dann mit verlust verkaufe(vk=niedriger wie restwert)kann ich diesen verlust doch auch absetzen.
das was du hier aufführst betrifft doch gewinne.
lässt sich daraus ein umkehrschluss ziehen,o. gibt es noch eine zusätzliche erläuterung?????
wäre dankbar für klärung,da ich meinen steuerberater nicht erreichen kann(urlaub).
gruss karo
epc1:

Mr. X hat recht

 
27.12.00 20:11
da gibt es nun mal nix dran zu rütteln.

Spekulationsverluste, die aus Aktienverkäufen resultieren, die länger als ein Jahr gehalten wurden, sind für den Privatanleger steuerlichnicht verrechnungsfähig mit Gewinnen.

Den Verlust "realiseren" kann man natürlich...............
karo:

bullshit.alle verlierer raus,basta! o.T.

 
27.12.00 20:29
MisterX:

@karo!

 
27.12.00 20:42
Die Sache mit dem Auto betrifft die Gewinneinkünfte (Einkünfte aus Gewerbe-
betrieb bzw. Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit). Wenn das Auto also einem Betriebsvermögen zugerechnet worden ist, dann ist der Verlust steuer-
lich berücksichtigungsfähig. Das gleiche gilt natürlich auf für Aktien, die einem Betriebsvermögen zugerechnet werden. Bei diesen ist dann auch ein Verlust nach 1 Jahr und 1 Tag oder länger berücksichtigungsfähig.
Ich denke aber, das 95 % derjenigen, die hier im Board aktiv sind, die Aktien im Privatvermögen halten, womit also keine Gewinneinkünfte sondern Überschußeinkünfte (z.b. sonstige Einkünfte aus privaten Veräußerungsge-schäften) vorliegen. Hier gilt § 23 EStG.
Eine zusätzliche Begründung zum Umkehrschluß gibt es nicht. Manchmal ist das Steuerrecht auch relativ einfach zu betrachten. Das Gegenteil von steuerpflichtig (weniger als 1 Jahr) bedeutet nicht steuerpflichtig (länger als 1 Jahr).
Übrigens, Du hast den falschen Steuerberater, wenn er am Jahresende Urlaub machen kann. Ich muß leider arbeiten und das obwohl ich den gleichen Titel habe. :-)
Gruß MisterX
karo:

tut mir leid für dich.

 
28.12.00 07:13
nur meiner ist ein chef von dreien,da geht sowas.ich werde also alle verlierer dem betrieb verkaufen,den rest halt ich selbst:-))).richtig so???
gruss karo
Es gibt keine neuen Beiträge.


Börsen-Forum - Gesamtforum - Antwort einfügen - zum ersten Beitrag springen
--button_text--