Noch mal Steuerfrage

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shah:

Noch mal Steuerfrage

 
26.07.01 16:39
Dass man Verluste von einem Jahr mit Gewinnen im nächsten
Jahr verrechnen kann, ist ja inzwischen allen klar.
Was ist, wenn ich im letzten Jahr aber Gewinn hatte und
in diesem Verluste. Kann ich da nachträglich was zurückholen?
Ist vielleicht ne blöde Frage, bitte aber trotzdem um kurze
Antwort.
Das Beispiel stimmt übrigens. Habe letztes Jahr nicht genug mit Verlust
verkauft, sondern sitze immer noch auf den Dingern. Dumm gelaufen.

Gruß
Shah
Dixie:

Verlustrücktrag

 
26.07.01 16:54
Seit 1999 kann die Verrechnung der Spekulationsverluste des laufenden Jahres mit den privaten Veräußerungsgewinnen des vorangegangenen Jahres (einjähriger Verlustrücktrag) oder mit denen der folgenden Jahre (Verlustvortrag) erfolgen.
Lätz Dänz:

Ja ,der Verlust aus 2001 wird

 
26.07.01 16:58
automatisch vom FA nach 2000 zurückgetragen und mit dem 2000er-Gewinn verrechnet. Dann wird der 2000er Steuerbescheid geändert und die Steuer, die du
für 2000 auf den Gewinn gezahlt hast wird erstattet allerdings nur in Höhe des rücktragbaren Verlustes aus 2001.
   Bsp.  Gewinn  2000     3t€
         Verlust 2001     2t€
Die Bemessungsgrundlage 2000 wird in Höhe von 2T€ vermindert, wenn du z.Bsp.
 einen Steuersatz von 40% hast, dann gibt es 8oo€ zurück(40% von 2T€)
shah:

Besten Dank an euch! o.T.

 
26.07.01 17:10
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