Mittwoch 28. August 2002, 13:04 Uhr
MobilCom verklagt Millenium - Außerordentliche
Hauptversammlung
BÜDELSDORF (dpa-AFX) - MobilCom (Xetra: 662240.DE -
Nachrichten - Forum) verklagt die Millenium GmbH auf Rückzahlung
von 70,9 Millionen Euro. Gleichzeitig werde auf Antrag der
Millenium GmbH eine Außerordentlichen Hauptversammlung
anberaumt, teilte die Büdeldorfer Mobilfunkgesellschaft am
Mittwoch mit. Eine Einladung an die Aktionäre werde in Kürze
veröffentlicht.
MobilCom
habe die 70,9
Millionen Euro
im
vergangenen
Jahr als Prämie
für ein
Aktienoptionsprogramm
gezahlt.
Hinter der
Millenium
GmbH steht
Sybille
Schmid-Sindram, die Ehefrau des ehemaligen Mobilcom-Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmid. Laut
MobilCom hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einem Gutachten vom Mai 2002 im Rahmen
des Optionsgeschäfts mehrere Gesetzverstöße des ehemaligen Vorstandsvositzenden Schmid festgestellt.
Daraufhin habe MobilCom die Rückzahlung der Prämie von Millenium gefordert. Diese sei bislang nicht
erfolgt./cs/zb
mitglied.lycos.de/ArbeiterX/Dr1.jpg" style="max-width:560px" >
MobilCom verklagt Millenium - Außerordentliche
Hauptversammlung
BÜDELSDORF (dpa-AFX) - MobilCom (Xetra: 662240.DE -
Nachrichten - Forum) verklagt die Millenium GmbH auf Rückzahlung
von 70,9 Millionen Euro. Gleichzeitig werde auf Antrag der
Millenium GmbH eine Außerordentlichen Hauptversammlung
anberaumt, teilte die Büdeldorfer Mobilfunkgesellschaft am
Mittwoch mit. Eine Einladung an die Aktionäre werde in Kürze
veröffentlicht.
MobilCom
habe die 70,9
Millionen Euro
im
vergangenen
Jahr als Prämie
für ein
Aktienoptionsprogramm
gezahlt.
Hinter der
Millenium
GmbH steht
Sybille
Schmid-Sindram, die Ehefrau des ehemaligen Mobilcom-Vorstandsvorsitzenden Gerhard Schmid. Laut
MobilCom hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO in einem Gutachten vom Mai 2002 im Rahmen
des Optionsgeschäfts mehrere Gesetzverstöße des ehemaligen Vorstandsvositzenden Schmid festgestellt.
Daraufhin habe MobilCom die Rückzahlung der Prämie von Millenium gefordert. Diese sei bislang nicht
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