03.09.2002 - 14:11 Uhr
BAFin: Einspruch von Gerhard Schmid abgelehnt (zwei)
Wie die BAFin-Sprecherin weiter sagte, besteht nun für den MobilCom-Gründer die Möglichkeit, den Weg zum Oberlandesgericht Frankfurt zu beschreiten. Dies hatte Schmid, der bereits zuvor nicht mit einem für ihn positiven Bescheid gerechnet hatte, schon vor zwei Wochen angekündigt.
Ein Sprecher von Schmid erklärte zudem am Dienstag auf Anfrage von vwd dass es noch keinerlei Kontakt zwischen der France Telecom und Schmid bezüglich Verhandlungen über ein Abfindungsangebot für sein Anteilspaket von knapp 40 Prozent an MobilCom gebe. Die Fortführung einer 4,7 Mrd EUR schweren Kreditlinie des Unternehmens hatte France Telecom auch von einer Einigung mit Schmid abhängig gemacht. +++ Michael Brendel
vwd/3.9.2002/mbr/nas
BAFin: Einspruch von Gerhard Schmid abgelehnt (zwei)
Wie die BAFin-Sprecherin weiter sagte, besteht nun für den MobilCom-Gründer die Möglichkeit, den Weg zum Oberlandesgericht Frankfurt zu beschreiten. Dies hatte Schmid, der bereits zuvor nicht mit einem für ihn positiven Bescheid gerechnet hatte, schon vor zwei Wochen angekündigt.
Ein Sprecher von Schmid erklärte zudem am Dienstag auf Anfrage von vwd dass es noch keinerlei Kontakt zwischen der France Telecom und Schmid bezüglich Verhandlungen über ein Abfindungsangebot für sein Anteilspaket von knapp 40 Prozent an MobilCom gebe. Die Fortführung einer 4,7 Mrd EUR schweren Kreditlinie des Unternehmens hatte France Telecom auch von einer Einigung mit Schmid abhängig gemacht. +++ Michael Brendel
vwd/3.9.2002/mbr/nas