DGAP-Ad hoc: MME AG deutsch
MME erwirkt dauerhafte Aussetzung der Delisting-Regeln
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MME erwirkt dauerhafte Aussetzung der Delisting-Regeln per einstweiliger
Verfügung
Die MME Me, Myself & Eye Entertainment AG hat mit einer einstweiligen Verfügung
des Landgerichts Frankfurt die dauerhafte Aussetzung der Delisting-Regeln der
Deutschen Börse AG erwirkt. Durch den Beschluß des Gerichts wird es der
Deutschen Börse AG untersagt, das seit dem 01.10.2001 geltende Regelwerk des
Neuen Marktes, insbesondere hinsichtlich des Ausschlusses sog. "Penny Stocks"
vom Neuen Markt, gegenüber der MME AG anzuwenden. Im Gegensatz zu dem Großteil
der bisher ergangenen einstweiligen Verfügungen zugunsten anderer Teilnehmer des
Neuen Marktes, die für sich lediglich einen befristeten Aufschub der
Wirksamkeit der Neuregelung von sechs Monaten erlangt hatten, finden aufgrund
dieser Entscheidung die Delisting-Vorschriften dauerhaft keine Anwendung
gegenüber der MME AG. Damit hat das Landgericht Frankfurt in vollem Umfang dem
Verfügungsantrag der MME AG entsprochen.
Der vorgenannte Gerichtsbeschluß erging im Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes und kann gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsmittels der Deutsche
Börse AG geändert werden.
Ansprechpartner MME:
Judith Fell
Unternehmenssprecherin
Bramfelder Str. 117
22305 Hamburg
Telefon: +49 (0) 40 611 51-707
Telefax: ++49 (0) 40 611 51-629
e-mail: judith.fell@mme.de
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 08.11.2001
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WKN: 576115; Index:
Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
Hamburg, Hannover, München, Stuttgart
MME erwirkt dauerhafte Aussetzung der Delisting-Regeln
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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MME erwirkt dauerhafte Aussetzung der Delisting-Regeln per einstweiliger
Verfügung
Die MME Me, Myself & Eye Entertainment AG hat mit einer einstweiligen Verfügung
des Landgerichts Frankfurt die dauerhafte Aussetzung der Delisting-Regeln der
Deutschen Börse AG erwirkt. Durch den Beschluß des Gerichts wird es der
Deutschen Börse AG untersagt, das seit dem 01.10.2001 geltende Regelwerk des
Neuen Marktes, insbesondere hinsichtlich des Ausschlusses sog. "Penny Stocks"
vom Neuen Markt, gegenüber der MME AG anzuwenden. Im Gegensatz zu dem Großteil
der bisher ergangenen einstweiligen Verfügungen zugunsten anderer Teilnehmer des
Neuen Marktes, die für sich lediglich einen befristeten Aufschub der
Wirksamkeit der Neuregelung von sechs Monaten erlangt hatten, finden aufgrund
dieser Entscheidung die Delisting-Vorschriften dauerhaft keine Anwendung
gegenüber der MME AG. Damit hat das Landgericht Frankfurt in vollem Umfang dem
Verfügungsantrag der MME AG entsprochen.
Der vorgenannte Gerichtsbeschluß erging im Verfahren des einstweiligen
Rechtsschutzes und kann gegebenenfalls aufgrund eines Rechtsmittels der Deutsche
Börse AG geändert werden.
Ansprechpartner MME:
Judith Fell
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Notiert: Neuer Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Bremen, Düsseldorf,
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