Kann mir vielleicht irgendwer sagen, ob das folgende Beispiel oder die andere Variante zutrifft ?
Einkommensteuer 1999:
Beispiel:
Gewinne 1999: 2000 DM
Verlustrücktrag aus 2000: 1001 DM
==> macht zu versteuern in 1999: 999 DM
ergo unter Freibetrag von 1000 DM
ergo keine Steuerpflicht
Liege ich damit falsch ??? - oder vertritt das Finanzamt folgende Meinung:
Gewinne 1999: 2000 DM
ergo steuerpflichtig da über 999 DM
abzüglich 1001 DM Verlustrücktrag
macht 999 DM zu versteuernde Gewinne! da in 1999 eigentlich über 2000 DM Gewinne vorhanden!
Besten Dank.
U96
Einkommensteuer 1999:
Beispiel:
Gewinne 1999: 2000 DM
Verlustrücktrag aus 2000: 1001 DM
==> macht zu versteuern in 1999: 999 DM
ergo unter Freibetrag von 1000 DM
ergo keine Steuerpflicht
Liege ich damit falsch ??? - oder vertritt das Finanzamt folgende Meinung:
Gewinne 1999: 2000 DM
ergo steuerpflichtig da über 999 DM
abzüglich 1001 DM Verlustrücktrag
macht 999 DM zu versteuernde Gewinne! da in 1999 eigentlich über 2000 DM Gewinne vorhanden!
Besten Dank.
U96