Gutachter fordert Jugendstrafrecht
Im Prozess gegen den Peiniger der kleinen Anna haben sowohl der Vertreter der Jugendgerichtshilfe als auch der psychologische Gutachter die Anwendung des Jugendstrafrechts befürwortet. Der psychologische Gutachter Günther Lauber begründete diese Empfehlung vor dem Landgericht München mit der „emotionalen Unreife“ des 19-jährigen Sven K..
Der wegen versuchten Mordes Angeklagte hatte vor einem Jahr die damals Siebenjährige auf der Toilette einer Münchner Klosterschule überfallen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend missbraucht.
Im Prozess gegen den Peiniger der kleinen Anna haben sowohl der Vertreter der Jugendgerichtshilfe als auch der psychologische Gutachter die Anwendung des Jugendstrafrechts befürwortet. Der psychologische Gutachter Günther Lauber begründete diese Empfehlung vor dem Landgericht München mit der „emotionalen Unreife“ des 19-jährigen Sven K..
Der wegen versuchten Mordes Angeklagte hatte vor einem Jahr die damals Siebenjährige auf der Toilette einer Münchner Klosterschule überfallen, bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt und anschließend missbraucht.