Frage an Juristen an Board


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Eddie:

Frage an Juristen an Board

 
20.09.02 09:28
habe bei einer Heizöl Auktion bei myoil.de teilgenommen
und folgendes Angebot erhalten:

Ein Händler der Auktions-Plattform bietet Ihnen qualitativ einwandfreies
Heizöl EL nach DIN 51603-1 zu 2.22 EUR / 100 Liter inkl. MwSt.
bei Abnahme von 3000 l an.

Sein Angebot ist gemäß §6 unserer AGB freibleibend bis einschließlich 22.09.2002.

Seine Nachricht: "LIEFERZEIT 5-10 Tage ."
Zahlungsbedingung ist EC-Karte oder Bar am Tankwagen, soweit nichts
anderes bei der Bestellung vereinbart wird.


Jo mei bei 2,22 Euro je 100 Liter habe ich natürlich gleich verbindlich
zugeschlagen. Worauf mir per Mail Anschrift und Telefon-Nr des Lieferanten
mitgeteilt wurde. Der Lieferant meinte, daß dies offensichtlich ein
Fehler innerhalb der Auktionsplattform sei. (Was ich mir auch dachte *G*)

Meine Frage: Hätte ich trotzdem gg.über Myoil.de den Anspruch auf Lieferung
zu 2,22 Euro/100 Liter?

Antworten
TopBroker:

Hi bin zwar nur eine Laie, aber....

 
20.09.02 09:40
Ja wenn Du mit dem Händler einen wirksamen Vertrag geschlossen hast, dann hast Du einen Anspruch Ihm gegenüber. Die Frage ist bloß, ob der Vertrag wirksam ist. Der Händler hat dir ein Angebot per Auktion gemacht, welches du angenommen hast. Somit ist der Vertrag wirksam. Zwar sagt der Händler das es sich um einen Fehler bei der Auktionplattform handelt, jedoch wird er (wie bei Ebay auch üblich) eine Bestätigungsmail erhalten haben, wo die Auktion nochmal genau beschrieben ist. Somit wußte er von diesem Mangel, oder wußte es zumindest fahrlässig nicht. Somit trifft Ihm eine Mitschuld des nichtwissens.
Ich würde dem Händler an mailen und Ihm klar machen, das Du auf deine Forderung bestehst.

Klar?!?
Antworten
mod:

.

 
20.09.02 09:41
Paragraph 145 BGB
Bindung an den Antrag

Wer einem anderen die Schließung eines Vertrags anträgt, ist an den Antrag gebunden, es sei denn, dass er die Gebundenheit ausgeschlossen hat.
--------------------------------------------------

freibleibend = unverbindlich

Das sollte jeder kfm. Azubi im 1.Lehrjahr wissen!
Aber keiner der vielen Schnacker hier reagiert.

Viele Grüsse
m.

Antworten
TopBroker:

Die Frage ist bloß, ob die AGB´s wirksam

 
20.09.02 09:43
sind gem § 305 ff. BGB!!!
Antworten
Eddie:

Hallo mod

 
20.09.02 09:52
bin kein Kaufmann, aber über das Wörtchen "freibleibend" habe ich mich
auch schon gewundert.

Das würde dann bedeuten, daß ich mich verbindlich verpflichte eine
gewisse Menge zu einem bestimmten Preis abzunehmen, während der Händler
ungebunden bleibt.

Gerade bei den zur Zeit stark schwankenden Heizölpreisen, wäre ich dann
benachteiligt. Wenn die Preise steigen zieht der Händler nach, wenn Sie
fallen, besteht er (der Händler) auf meine verbindlich Preisannahme.

Wenn dem so wäre mußte ich auf "zeitnahe" (Sieger-Deutsch) Lieferung
bestehen.

Gruß eddie
Antworten
TopBroker:

Hi eddie, ich sehe es so

 
20.09.02 09:58
das die AGB vom Händler total unwirksam ist. Gemäß §§307 ff. BGB sind diese AGB unwirksam, da Sie dem Händler freistellen ob er Liefert oder nicht. Somit banchteiligen die Dich  unangemssen vgl. § 307 Abs.1 BGB.

OK
Antworten
mod:

Hi, eddie,

 
20.09.02 10:04
ich lese hier immer nur oberflächlich nebenbei auf
meinem 2. Monitor mit, weil ich auch noch einen
Job machen muss und den Kopf von Ariva
als Börsenindikator benutze.

Deshalb kurz:
Offensichtlich kein befristetes Angebot (§ 148 BGB),
sondern ein unverbindliches Angebot (§ 145 BGB).

Konkret: Du hast Recht, vergiss es.

Viele Grüsse
m.
Antworten
mod:

Zusatz, eddie,

 
20.09.02 10:23
wenn das mit den AGBs stimmt
(kann sein, man muss sie genau lesen),
dann freut sich der Anwalt
(Kosten/Dauer der Auseinandersetzung)
und Du hast kein Öl,
aber einen Anspruch.
Bluff doch einfach:
("Wie ich von meinem Rechtsanwalt erfahren habe,
habe ich nach § usw.
einen Anspruch auf .....
Wenn Sie nicht bis zum ...zu den .. Bedingungen
...... zum Preis  liefern,
werde ich gegen Sie Rechtsmittel einlegen.
Ich setze Ihnen eine Frist bis zum ...")
Vielleicht fällt er darauf rein.
Viele Grüsse
m.
Antworten
TopBroker:

So sehe ich das auch mod.

 
20.09.02 10:26
Also viel Glück eddie
Antworten
Eddie:

Hallo mod, Topbroker

 
20.09.02 10:56
Danke für die Informationen.

Nach den AGB'S von myoil habe ich allerdings keinen Anspruch auf
Lieferung in Punkt (3) wird ein "Fernabsatzgesetz" zitiert, das ich
als nicht Jurist natürlich nicht kenne


(3) Alle Geschäfte erfolgen auf der Grundlage des Fernabsatzgesetzes. Der Käufer muss hierzu mit dem anbietenden Heizöllieferanten telefonisch einen Liefertermin vereinbaren und sich den gebotenen Preis bestätigen lassen. Das Geschäft findet zwischen Käufer und Heizölhändler statt.


(4) Der Betreiber der Plattform garantiert nicht für die Richtigkeit oder Erreichbarkeit der ausgewiesenen Adressen. Bei der Eingabe der eMail-Adresse können sich Fehler einschleichen was dazu führt, dass die jeweiligen Teilnehmer von dem Plattform-Automaten nicht erreicht werden können. In der Regel werden diese Adressen nach kurzer Zeit gelöscht. Auch die Authentizität der Daten wird vom Plattform-Automaten nicht sichergestellt.


(5) Alle Preise verstehen sich als Endverbraucherpreise Brutto frei Haus, beinhalten also MwSt. und sonstige Abgaben.


(6) Die Angebote der Heizölhändler sind freibleibend, da in der Eile der Onlineeingabe Tippfehler auftreten können. Ein Geschäft kommt erst dann zustande, wenn (3.) der Geschäftsbedingung erfüllt ist

PS: mod, bin übrigens nicht der Meinung wie einige andere Boardteilnehmer,
        daß sich hier nur Arbeitslose tummlen. Ich gehe davon aus, daß
        ca. 80% der Poster im Büro sitzen und neben der Arbeit auch im
        Internet surfen.
Antworten
TopBroker:

Das sieht nicht so gut aus.

 
20.09.02 11:00
Probier es so wie mod es gesagt hat. Vielleicht kannst Du ja den Händler somit etwas einschüchtern und macht einen fairen Deal für dich und Ihn.
Antworten
utscheck:

Der Händler wird sich kein Stück bewegen.

 
20.09.02 11:51
Ohne Klage, mit mMn sehr wenig Erfolgschance, da ich die Bestimmungen bei ebay und die Fristen des Kaufmanns auf die Auktionsbestätigung seitens ebay nicht kenne, kommst du bei dem nie zu deinem Heizöl.

utscheck
Antworten
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