bilateral, zweiseitig.
Quelle: Der Brockhaus in einem Band
bi|la|te|ral [[auch: 'bi:...]] [aus lat. bi- = zwei u. siehe lateral] (bes. Politik, Fachspr.): zweiseitig, von zwei Seiten ausgehend, zwei Seiten betreffend: -e Verträge.
Quelle: DUDEN - Deutsches Universalwörterbuch
bi|la|te|ral [[auch ... ] ] : 1. zweiseitig; zwei Seiten, Partner betreffend, von zwei Seiten ausgehend; Ggs. multilateral. 2. svw. bilateralsymmetrisch .
Quelle: DUDEN - Das große Fremdwörterbuch
bi|lateral, bi|lateralis,...le [zu bi... u. lat. latus, Gen.: lateris = Seite]: zwei Seiten habend; zweiseitig; beidseitig
Quelle: DUDEN - Das Wörterbuch medizinischer Fachausdrücke
Bi|la|te|ral|sym|me|trie* die; -, -n [[... ]] : svw. Bilateralität .
Quelle: DUDEN - Das große Fremdwörterbuch