Dringende steuerrechtliche Frage

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os-trader:

Dringende steuerrechtliche Frage

 
10.09.01 15:22
Hallo ihr Steuerprofis da draußen, habe da eine Frage:

Kann man Aktienverluste innerhalb der Spekufrist mit Optionsscheingewinnen innerhal der Spekufrist aufrechen oder gelten nur Akteiengewinn/Aktienverlust bzw. OS-Gewinn/OS-Verlust?

Danke im voraus
OS-Trader
ruhrpott:

Das kann man verrechnen

 
10.09.01 15:35
Viele Grüße

Dringende steuerrechtliche Frage 407995

aus dem Ruhrpott
Lätz Dänz:

Ja. - S. § 23 EStG: Priv. Veräußerungsgeschäfte-

 
10.09.01 15:57
      Zu den priv.Veräußerungsgeschäften gehören Grundstücksverkäufe,
        Wertpapierverkäufe,Termingeschäfte(also OS-,Index-,Future-verkäufe).
        Alle Speku-gewinne können mit den Speku-verlusten aus dieser
        Einkunftsart verrechnet werden.

        Du könntest sogar Speku-Verluste aus Grundstücksverkäufen
        mit Speku-gewinnen aus OS-Traden verrechnen.          
         
os-trader:

Danke an euch beide...

 
10.09.01 16:08
mir fällt ein Stein von Herzen.

OS-Trader
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