'FTD': Cargolifter droht Bußgeld durch Aufsichtsamt
HAMBURG (dpa-AFX) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel prüft nach einem Zeitungsbericht, ob das Luftschiffunternehmen Cargolifter gegen die so genannte Ad-hoc-Publizität verstoßen hat.
Wie die "Financial Times Deutschland" (FTD) in ihrer Montagausgabe berichtet, habe die Behörde eine Untersuchung darüber bestätigt, ob die am 17. März der Hauptversammlung vorgestellte neue Unternehmensplanung mit der Verschiebung der Gewinnschwelle Ad-hoc-pflichtig gewesen sei. Verstöße können mit einem Bußgeld in Millionenhöhe belegt werden.
Cargolifter hatte darauf verwiesen, dass die Planungsänderung durch eine Pressemitteilung öffentlich verkündet wurde. Daraufhin habe es eine "routinemäßige Anfrage" der Behörde gegeben, die ordnungsgemäß beantwortet worden sei./DP/bi
22.10. - 08:09 Uhr
HAMBURG (dpa-AFX) - Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel prüft nach einem Zeitungsbericht, ob das Luftschiffunternehmen Cargolifter gegen die so genannte Ad-hoc-Publizität verstoßen hat.
Wie die "Financial Times Deutschland" (FTD) in ihrer Montagausgabe berichtet, habe die Behörde eine Untersuchung darüber bestätigt, ob die am 17. März der Hauptversammlung vorgestellte neue Unternehmensplanung mit der Verschiebung der Gewinnschwelle Ad-hoc-pflichtig gewesen sei. Verstöße können mit einem Bußgeld in Millionenhöhe belegt werden.
Cargolifter hatte darauf verwiesen, dass die Planungsänderung durch eine Pressemitteilung öffentlich verkündet wurde. Daraufhin habe es eine "routinemäßige Anfrage" der Behörde gegeben, die ordnungsgemäß beantwortet worden sei./DP/bi
22.10. - 08:09 Uhr