Betr.: Leerverkaufsempörung


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flexo:

Betr.: Leerverkaufsempörung

 
28.07.01 01:05
Hatte mich mit einem Mail ans BaWe gewandt und die haben sogar umgehend (hehe) geantwortet (Namen nicht geändert, rülps):




Frankfurt, den 27.07.2001

Ihre E-Mail vom 18.07.2001

Sehr geehrter Schnösel

ich beziehe mich auf Ihre oben genannte Anfrage und antworte hierauf wie
folgt:

Die 'Wertpapierleihe' ist eine Sondergeschäftssparte des
Wertpapiergeschäftes. Sie findet in Deutschland in der Regel zwischen
Kreditinstituten und anderen Institutionellen statt, die die Wertpapierleihe
mit ihren Eigenbeständen betreiben.

Dem Kreditinstitut bzw. der Depotbank ist das Durchführen von
Wertpapierleihgeschäften mit den für die Anleger verwahrten Wertpapieren nur möglich, wenn zwischen dem Institut und dem Kunden ein entsprechender Vertrag geschlossen wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

iks iks iks


BAWe - Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel
Referat III 1 - Grundsatzfragen des Anlegerschutzes
Lurgiallee 12                                          
60439 Frankfurt am Main
Telefon: 069 / xxxxx xxxxx xxxx xxxxx xxxx xxxxxxxxxxxxxx xxx
Telefax: 069 / xx xxxxx xxxxxxx xxxxx xx x xx  xxxx xxxxx x
www.bawe.de




Fazit: Mal schnell nachschauen, ob das in den jeweiligen Depotverträgen irgendwie festgehalten ist....
Antworten
schnee:

interessanter Name ;-) o.T.

 
28.07.01 11:17
Antworten
flexo:

Der Rest ist aber authentisch

 
28.07.01 11:20
ehrlich.
Antworten
schnee:

daran

 
29.07.01 20:38
hatte ich auch kein Zweifel.
Ansonsten auch sehr interessant
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