Wenn der Versicherer kein Geld herausrückt
Millionen von Menschen zahlen jährlich hohe Beiträge, um sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Können sie ihren Beruf dann tatsächlich nicht mehr ausüben, gibt es vielfach Ärger mit der Versicherung.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums müssen in Deutschland jährlich 200.000 Arbeitnehmer ihren Beruf wegen einer Krankheit aufgeben, bevor sie das Rentenalter erreicht haben. Für diesen Fall vorzusorgen, ist bei Beiträgen von mehreren hundert DM im Monat nicht ganz billig. Dafür kann sich aber zum Beispiel ein 30-Jähriger bei einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren einen Anspruch auf eine monatliche, private Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 DM sichern. Doch was den Kunden auf dem Papier zusteht, wollen viele Assekuranzen nur äußerst zögerlich herausrücken.
» 200.000 Arbeitnehmer müssen in Deutschland jährlich ihren Beruf wegen Krankheit aufgeben. «
Zu diesem Ergebnis kommt zumindest der unabhängige Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen, der Kanzleien in Oldenburg und Berlin hat. Anhand eines selbst entwickelten 30-Punkte-Katalogs hat er etwa 90 Angebote von Berufsunfähigkeits- (BU-) und Berufsunfähigkeitszusatz- (BUZ-) Versicherungen überprüft. Auch der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Michael Wortberg, bestätigt: „Bei der Leistungsprüfung gibt es fast nie kein Problem.“ Bis es zu einer Entscheidung komme, dauere es oft Jahre lang, obwohl dies deutlich schneller möglich wäre.
Vorsicht bei der Verweisungsklausel
Lüschen fordert zum Beispiel einen generellen Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisungsklausel. Sie ermöglicht dem Versicherer, den Kunden auf einen anderen Beruf, der seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht, zu verweisen, statt ihm eine Rente zu zahlen. Ob er einen solchen Arbeitsplatz überhaupt findet, spielt aber keine Rolle.
Nach den Vorstellungen des Versicherungsberaters sollten die Assekuranzen außerdem jeden Versicherten als berufsunfähig anerkennen, dem der Arzt sechs Monate Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Davon wollen die Gesellschaften allerdings nichts wissen. „Damit gäben sie ja das Recht auf, selbst zu prüfen“, sagt Wortberg. „Die großen Versicherer werden so etwas nicht unterschreiben; das sind keine Samaritervereine.“ Lüschen dagegen zeigt sich zuversichtlich, dass bis Jahresende mehrere Anbieter seinen Katalog übernehmen, um sich gegenüber der Konkurrenz zu profilieren.
Umstrittene Bedigungen
Nach Angaben von Gabriele Hoffmann, Geschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), haben sich die Unternehmen bereits in der Vergangenheit bemüht, umstrittene Bedingungen zu ändern. Im Einzelfall würden zwar Fehler gemacht werden. Aber die Gesellschaften müssten darauf bestehen, dass die Berufsunfähigkeit „medizinisch nachweisbar“ sei.
Wer sich mit seinem Versicherer nicht einige, könne sich seit Anfang Oktober an den unabhängigen Versicherungsombudsmann wenden; er heißt Wolfgang Römer, war Richter am Bundesgerichtshof und sitzt in Berlin.
Vergleiche zu Rate ziehen
Auch aus Wortbergs Sicht haben sich die Angebote verbessert. Er empfiehlt Interessenten, sich an den Untersuchungen der Stiftung Warentest zu orientieren. „Versicherer, die mit sehr gut bewertet werden, haben das auch verdient.“
So reiche heute meist eine Prognose über sechs Monate Berufsunfähigkeit zur Rentenzahlung. Früher seien dafür drei Jahre notwendig gewesen.
Nach den Erfahrungen von Wortberg zahlen Gesellschaften inzwischen häufig auch rückwirkend, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass ein kranker Kunde berufsunfähig ist. Viele Anbieter verzichteten inzwischen überdies darauf, den Beitrag nachträglich zu erhöhen, wenn die Gesundheit des Kunden beeinträchtigt ist und er dies vor Vertragabschluss aus Unkenntnis nicht mitgeteilt hat.
Wortberg und Lüschen raten beim Abschluss einer BU-Versicherung vor allem auf die Verweisungsklausel zu achten und nur Verträge mit verbesserten Bedingungen zu akzeptieren. Erst unter diesen Angeboten sollte der Kunde dann nach dem Preis auswählen.
Die kundenunfreundliche Verweisungsklausel sei zwar in den Standardbedingungen meist noch zu finden. Fast alle Versicherer hätten aber auch Angebote ohne die Klausel.
Anzeigenpflicht beachten
Schwierigkeiten bereitet nach den Erfahrungen von Wortberg immer wieder auch die so genannten Anzeigepflicht im Versicherungsantrag. Danach sind Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Informiert der Kunde den Versicherer wissentlich unvollständig oder falsch, kann dieser bei Zahlungsfälligkeit einer Rente vom Vertrag zurücktreten.
Und dies nutzen die Anbieter offenbar großzügig aus: Bei mindestens jeder vierten Klage auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, so sagt der Versicherungsexperte, sei dem Kunden unterstellt worden, die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt zu haben.
Wortberg verlangt deshalb von den Anbietern verständlich formulierte Versicherungsanträge, die deutlich auf die Anzeigepflicht hinweisen. Die Gesundheitsfragen sollten klar gestellt und genau abgegrenzt sein. Die Kunden müssten Unterlagen von vornherein vollständig vorlegen, um die Anerkennung zu beschleunigen. Das sollten die Versicherer ihnen klar machen, statt das Verfahren durch scheibchenweises Anfordern in die Länge zu ziehen, kritisiert der Experte der Verbraucherzentrale.
Millionen von Menschen zahlen jährlich hohe Beiträge, um sich gegen Berufsunfähigkeit zu versichern. Können sie ihren Beruf dann tatsächlich nicht mehr ausüben, gibt es vielfach Ärger mit der Versicherung.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums müssen in Deutschland jährlich 200.000 Arbeitnehmer ihren Beruf wegen einer Krankheit aufgeben, bevor sie das Rentenalter erreicht haben. Für diesen Fall vorzusorgen, ist bei Beiträgen von mehreren hundert DM im Monat nicht ganz billig. Dafür kann sich aber zum Beispiel ein 30-Jähriger bei einer Vertragslaufzeit von 30 Jahren einen Anspruch auf eine monatliche, private Berufsunfähigkeitsrente von 2.000 DM sichern. Doch was den Kunden auf dem Papier zusteht, wollen viele Assekuranzen nur äußerst zögerlich herausrücken.
» 200.000 Arbeitnehmer müssen in Deutschland jährlich ihren Beruf wegen Krankheit aufgeben. «
Zu diesem Ergebnis kommt zumindest der unabhängige Versicherungsberater Hans-Hermann Lüschen, der Kanzleien in Oldenburg und Berlin hat. Anhand eines selbst entwickelten 30-Punkte-Katalogs hat er etwa 90 Angebote von Berufsunfähigkeits- (BU-) und Berufsunfähigkeitszusatz- (BUZ-) Versicherungen überprüft. Auch der Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Michael Wortberg, bestätigt: „Bei der Leistungsprüfung gibt es fast nie kein Problem.“ Bis es zu einer Entscheidung komme, dauere es oft Jahre lang, obwohl dies deutlich schneller möglich wäre.
Vorsicht bei der Verweisungsklausel
Lüschen fordert zum Beispiel einen generellen Verzicht auf die so genannte abstrakte Verweisungsklausel. Sie ermöglicht dem Versicherer, den Kunden auf einen anderen Beruf, der seiner Ausbildung und Erfahrung entspricht, zu verweisen, statt ihm eine Rente zu zahlen. Ob er einen solchen Arbeitsplatz überhaupt findet, spielt aber keine Rolle.
Nach den Vorstellungen des Versicherungsberaters sollten die Assekuranzen außerdem jeden Versicherten als berufsunfähig anerkennen, dem der Arzt sechs Monate Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.
Davon wollen die Gesellschaften allerdings nichts wissen. „Damit gäben sie ja das Recht auf, selbst zu prüfen“, sagt Wortberg. „Die großen Versicherer werden so etwas nicht unterschreiben; das sind keine Samaritervereine.“ Lüschen dagegen zeigt sich zuversichtlich, dass bis Jahresende mehrere Anbieter seinen Katalog übernehmen, um sich gegenüber der Konkurrenz zu profilieren.
Umstrittene Bedigungen
Nach Angaben von Gabriele Hoffmann, Geschäftsführerin des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), haben sich die Unternehmen bereits in der Vergangenheit bemüht, umstrittene Bedingungen zu ändern. Im Einzelfall würden zwar Fehler gemacht werden. Aber die Gesellschaften müssten darauf bestehen, dass die Berufsunfähigkeit „medizinisch nachweisbar“ sei.
Wer sich mit seinem Versicherer nicht einige, könne sich seit Anfang Oktober an den unabhängigen Versicherungsombudsmann wenden; er heißt Wolfgang Römer, war Richter am Bundesgerichtshof und sitzt in Berlin.
Vergleiche zu Rate ziehen
Auch aus Wortbergs Sicht haben sich die Angebote verbessert. Er empfiehlt Interessenten, sich an den Untersuchungen der Stiftung Warentest zu orientieren. „Versicherer, die mit sehr gut bewertet werden, haben das auch verdient.“
So reiche heute meist eine Prognose über sechs Monate Berufsunfähigkeit zur Rentenzahlung. Früher seien dafür drei Jahre notwendig gewesen.
Nach den Erfahrungen von Wortberg zahlen Gesellschaften inzwischen häufig auch rückwirkend, wenn sich erst im Nachhinein herausstellt, dass ein kranker Kunde berufsunfähig ist. Viele Anbieter verzichteten inzwischen überdies darauf, den Beitrag nachträglich zu erhöhen, wenn die Gesundheit des Kunden beeinträchtigt ist und er dies vor Vertragabschluss aus Unkenntnis nicht mitgeteilt hat.
Wortberg und Lüschen raten beim Abschluss einer BU-Versicherung vor allem auf die Verweisungsklausel zu achten und nur Verträge mit verbesserten Bedingungen zu akzeptieren. Erst unter diesen Angeboten sollte der Kunde dann nach dem Preis auswählen.
Die kundenunfreundliche Verweisungsklausel sei zwar in den Standardbedingungen meist noch zu finden. Fast alle Versicherer hätten aber auch Angebote ohne die Klausel.
Anzeigenpflicht beachten
Schwierigkeiten bereitet nach den Erfahrungen von Wortberg immer wieder auch die so genannten Anzeigepflicht im Versicherungsantrag. Danach sind Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Informiert der Kunde den Versicherer wissentlich unvollständig oder falsch, kann dieser bei Zahlungsfälligkeit einer Rente vom Vertrag zurücktreten.
Und dies nutzen die Anbieter offenbar großzügig aus: Bei mindestens jeder vierten Klage auf Zahlung der Berufsunfähigkeitsrente, so sagt der Versicherungsexperte, sei dem Kunden unterstellt worden, die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt zu haben.
Wortberg verlangt deshalb von den Anbietern verständlich formulierte Versicherungsanträge, die deutlich auf die Anzeigepflicht hinweisen. Die Gesundheitsfragen sollten klar gestellt und genau abgegrenzt sein. Die Kunden müssten Unterlagen von vornherein vollständig vorlegen, um die Anerkennung zu beschleunigen. Das sollten die Versicherer ihnen klar machen, statt das Verfahren durch scheibchenweises Anfordern in die Länge zu ziehen, kritisiert der Experte der Verbraucherzentrale.