Anleger steigen auf die Barrikaden


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Arbeiter:

Anleger steigen auf die Barrikaden

 
07.09.01 10:11
Von Dr. Friedhelm Busch

Anleger steigen auf die Barrikaden


Deutschlands Kleinanleger sind fassungslos. Wie ein defekter Fahrstuhl stürzt der Neue Markt in die Tiefe. Was vor zwei, drei Jahren aus dem Nichts auftauchte, scheint heute wieder im Nichts zu verschwinden. Die Hoffnungen auf schnellen Reichtum durch risikoloses Spekulieren an der Börse haben sich in der Wirklichkeit als Illusion erwiesen. Und mit den versunkenen Träumen schwanden die Reserven fürs Alter oder für Notfälle, die Ersparnisse, die ursprünglich in Wohnungseigentum investiert werden sollten oder in die Ausbildung der Kinder. Statt eines sorgenfreien Lebens durch scheinbar sichere Kursgewinne schnüren nun manchem Bundesbürger Schulden die Luft zum Atmen ab.

Verständlich, dass Frust und Zorn sich breit machen. Frust über verpasste Gewinnmitnahmen und verspäteten Einstieg, Zorn über die sicheren Tipps der Freunde, der Informationsdienste, der Fondsmanager und der Analysten - Zorn über die vollmundigen Versprechungen der Unternehmer und über die Medien, die allem und jedem die publikumswirksame Plattform geboten haben. Häufig nicht gerade zum eigenen Nachteil.

Sicher, Leichtgläubigkeit, Fahrlässigkeit und vielleicht auch Vorsatz sind bei allen Beteiligten mehr oder weniger die Ursache gewesen für das Entstehen und das Platzen der Spekulationsblase am Neuen Markt. Das gilt für Opfer wie für Täter. Es ist auch richtig, nun dem Neuen Markt ein neues Regelwerk zu verpassen, das künftig die Risiken überschaubar macht und auf dessen Grundlage Verstöße wirksam bestraft werden können. Denn als Finanzierungsquelle junger Unternehmen, die mit ihrem Management und ihren Produkten reif sind für den Börsengang, muss der Neue Markt weiter bestehen, darüber kann es keinen Zweifel geben. Offenbar haben die Verantwortlichen diese Botschaft auch verstanden.

Anlegerklagen zeugen von Naivität und Unverständnis

Um den erlittenen finanziellen Schaden zu verringern, gehen manche Kleinanleger aber noch einen Schritt weiter. Angespornt von einer erfolgreichen Beschwerde eines Anlegers gegen die amerikanische Investmentbank Merrill Lynch, steigen auch deutsche Anleger auf die Barrikaden und wollen offenbar jeden verklagen, der als Schuldiger für den Reinfall am Neuen Markt ausgemacht werden kann. Vor allem Banken und deren Analysten sind das Ziel der Vorwürfe, doch im Visier der enttäuschten Aktionäre befinden sich auch Unternehmer, deren Visionen und leeren Versprechungen viele blind in den Untergang gefolgt sind.

Von manchem Anwalt und selbsternannten Aktionärsschützer mögen diese anstehenden Klagen als Beweis einer gefestigten Aktienkultur in Deutschland gefeiert werden. Ich sehe darin eher das Gegenteil. Wer als Anleger an den Finanzmärkten auf Aktien setzt, muss sich darüber im Klaren sein, dass jede Aktienanlage das Risiko des Verlustes beinhaltet. Dieses Spekulationsrisiko kann der Anleger aber grundsätzlich nicht auf andere, also beispielsweise auf Banken abwälzen. Dies hat in diesen Tagen der Bundesgerichtshof nochmals in aller Deutlichkeit festgestellt.

Noch skurriler ist es, zunächst naiv und leichtgläubig Aktien zu kaufen, nur weil ein hervorragender Schauspieler in einem gutgemachten Werbespot für diese Aktie wirbt, bei späteren Kursverlusten sich aber an eben jenem Schauspieler schadlos halten zu wollen, oder gar der Deutschen Bank vorzuwerfen, sie habe durch den Verkauf von Telekom-Aktien deren Kurs gedrückt.

Wer seinem Geld nicht böse ist, sollte es sich gut überlegen, ob er tatsächlich über eine Klage Schadensersatzansprüche geltend machen will. Mag sein, dass amerikanische Richter in spektakulären Streitfällen der Wirtschaft gegenüber ein eigenwilliges Verständnis von Recht an den Tag legen und so auch mancher absurden Sammelklage zum Teilerfolg verholfen haben - wovon nicht zuletzt die Anwälte profitiert haben -, in Deutschland aber sind die Grenzen eines möglichen Klageerfolges enger gezogen. Noch!

Wenig Aussichten auf Erfolg

Auch wenn es jedem verständlich erscheint, Unternehmer belangen zu wollen, die in glanzvollen Emissionsprospekten Vorstellungen geweckt haben, die sich in der grauen Wirklichkeit nicht bewahrheiteten, muss ein vorsätzliches und falsches Handeln zum Schaden des Unternehmens und damit auch der Aktionäre nachgewiesen werden. Was schon wegen der kurzen Verjährungsfrist von sechs Monaten nur selten gelingen dürfte. Selbst bei falschen Ad-hoc- Meldungen seitens der Unternehmensleitung, die den einen oder anderen Anlegerveranlasst haben mögen, die entsprechenden Aktien zu kaufen - was im konkreten Fall zu beweisen wäre -, haben Schadenersatzklagen im Grunde keine Aussicht auf Erfolg, da das Wertpapierhandelsgesetz dies ausdrücklich ausschließt.

Bei Schadensersatzklagen gegen Kreditinstitute wegen falscher Beratung oder Vermögensverwaltung hat es in der Vergangenheit tatsächlich aufsehenerregend e Erfolge der Kläger gegeben. Die Institute haben jedoch aus diesen Urteilen ihre Konsequenzen gezogen und sich gegen spätere Beschwerden der Anleger im Falle eines Verlustes durch schriftliche Erklärungen der Kunden oder Standardisierung und Protokollierung ihrer Beratung abgesichert. Im Schadensfall muss also der Kläger ein falsches oder vertragswidriges Verhalten der Gegenseite nachweisen. Klagen gegen das Land Hessen und möglicherweise auch gegen die Deutsche Börse AG wegen einer Pflichtverletzung bei Zulassung von Unternehmen zum Handel am Neuen Markt werden selbst von Anwälten als ungewöhnlich bezeichnet, was schon sehr viel aussagt über die Chancen vor Gericht.

Doch allein die ersten Kontakte mit einem Anwaltsbüro und die Registrierung kosten i.d.R. Geld, gleichviel, ob es überhaupt zu einer Klage kommt oder nicht. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) warnt daher die Kleinanleger zu Recht vor unüberlegtem Handeln. Dies sollte den Gesetzgeber aber nicht daran hindern, die rechtliche Situation der Anleger künftig zu verbessern.

Darüber hinaus wäre es der deutschen Aktienkultur dienlich, wenn die Anleger sich künftig weniger von bombastischen Versprechungen leiten ließen als von harten Tatsachen. Dann hätte der Absturz des Neuen Marktes sogar Sinn gemacht.

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Dr. Friedhelm Busch
Er ist ein anerkannter Kenner des Börsengeschehens, spricht regelmässig mit Händlern, Analysten und Unternehmensvorständen: Friedhelm Busch, Moderator des Nachrichtensenders n-tv.


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vega2000:

Komisch

 
07.09.01 10:49
Als die Kurse nach oben explodiert sind hat sich keiner beschwert !

Gruss
V2000
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Arbeiter:

Nee, aber einige haben sich geärgert o.T.

 
07.09.01 11:03
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Peet:

immer sind die anderen

 
07.09.01 11:06
schuld  
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schleimer:

da war ja auch noch nicht zu erkennen

 
07.09.01 11:21
in welchem maaaaaaaaaße gedreht wurde!
klar vertrauen ist gut kontrolle besser!
aber wer schönt und weg läßt bewußt falsche(unrealistische) empfehlungen gibt oder aus diesen nur eigen profit schlagen will und dann sagt tja das ist bei aktien halt so ,der ist vielleicht nach dem recht noch nicht eindeutig kriminell aber bestimmt unter dem gesichtspunkt des anstandes!

ich gehe davon aus das der oder die ersten in der reihe wohl eher die knallharten geschäftsleute die mit vollmundigen präsentationen die bänker (die auch wiederum nur geschäfte rochen) begeistern konnten.und wie blind die bänker werden wenn bestimmte konsterlationen zusammen kommen das hat halt genau die bank die oben genannt wurde am besten bewiesen!(fall Schneider)
wie auch immmer  der dumme geile rendite jagende besserwissende kleinanleger war bestimmt nicht der erste in dieser kette! sondern genau für den ist das ganze ja gemacht worden!!!
und zu guter letzt ist meiner meinung nach die doch so sichere" charttechnik schuld das selbst auch die profis in den bann gefangen wurden!(der trend hat bestannt etc.) wie  man auch in der jetztzigen phase sehen kann!

also alles nur auf die naivität der hausmädchen abzuwältzen ist da doch zu einfach wenn nicht sogar FALSCH !

MfG
 
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Arbeiter:

Nur nicht den Kopf verlieren :-)

 
07.09.01 13:17
Anleger steigen auf die Barrikaden 406333
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