Wie funktioniert die Verrechnung von Gewinnen und Verlusten nach Einführung der Abgeltungsteuer?
Die Bank bildet für jeden Gläubiger drei Verlustverrechnungstöpfe. Dabei werden Kunden, die ein Einzeldepot und ein Gemeinschaftsdepot haben, als zwei Gläubiger behandelt.
Die drei Verlustverrechnungstöpfe sind Aktien-Verlustverrechnungstopf, allgemeiner Verlustverrechnungstopf und ausländischer Quellensteuer-Verrechnungstopf. Erträge oder Verluste werden taggleich in den einzelnen Verlustverrechnungstöpfen verrechnet. Wurde von der Bank Abgeltungsteuer einbehalten und zu einem späteren Zeitpunkt realisiert der Kunde einen Verlust, wird ein entsprechender Anteil der einbehaltenen Abgeltungsteuer wieder gutgeschrieben.
Im Aktien-Verlustverrechnungstopf werden Gewinne und Verluste aus Veräußerungen von Aktien verrechnet, die ab dem 1.1.2009 angeschafft wurden.
Im allgemeinen Verlustverrechnungstopf werden alle weiteren inländischen Kapitalerträge verrechnet, positive wie negative.
Ergeben sich als Saldo Gewinne im Aktien-Verlustverrechnungstopf und Verluste im allgemeinen Verlustverrechnungstopf, so werden diese gegeneinander aufgerechnet, der umgekehrte Fall ist nicht möglich (Aktienverluste lassen sich nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalerträgen verrechnen).
Im ausländischen Quellensteuer-Verrechnungstopf werden ausländische Quellensteuern aufsummiert, die dem Anleger belastet wurden. Der "nicht rückforderbare" Anteil der ausländischen Quellensteuer wirkt sich mindernd auf die Berechnung der Abgeltungsteuer aus.
Gruss Ice
Börsengewinne sind Schmerzengeld. Erst kommen die Schmerzen, dann das Geld...(A.K.)