Staatl. Mineralbrunnen AG: Bekanntmachung von Mitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG
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Bekanntmachung von Mitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG
1. Die VFHV GmbH mit Sitz in München hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft gehört.
2. Frau Maria-Theresia von Finck hat uns vorsorglich gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i. V.m. § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbare Beteiligung der von ihr abhängigen VFHV GmbH mit Sitz in München zugerechnet wird.
Bad Brückenau, im Januar 2026
Der Vorstand
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