Wirtschaftsnachrichten (Symbolbild).
Quelle: - pixabay.com:
Google
VALORA EFFEKTEN HANDEL  | 
aufrufe Aufrufe: 45

Staatl. Mineralbrunnen AG: Bekanntmachung von Mitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG

Bekanntmachung von Mitteilungen nach § 20 Abs. 6 AktG

play Anhören
share Teilen
feedback Feedback
copy Kopieren
newsletter
font_big Schrift vergrößern
Staatlicher Mineralbrunnen Bad Brücken. -   Staatlicher Mineralbrunnen Bad Brückenau AG Chart 0,00%
Zugehörige Wertpapiere:

1. Die VFHV GmbH mit Sitz in München hat uns gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft gehört.

2. Frau Maria-Theresia von Finck hat uns vorsorglich gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 mitgeteilt, dass ihr mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien sowie eine Mehrheitsbeteiligung (Anteils- und Stimmenmehrheit) im Sinne des § 16 Abs. 1 AktG an der Gesellschaft gehört, da ihr gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i. V.m. § 16 Abs. 4 AktG die unmittelbare Beteiligung der von ihr abhängigen VFHV GmbH mit Sitz in München zugerechnet wird.

Bad Brückenau, im Januar 2026

Der Vorstand

Für dich aus unserer Redaktion zusammengestellt

Hinweis: ARIVA.DE veröffentlicht in dieser Rubrik Analysen, Kolumnen und Nachrichten aus verschiedenen Quellen. Die ARIVA.DE AG ist nicht verantwortlich für Inhalte, die erkennbar von Dritten in den „News“-Bereich dieser Webseite eingestellt worden sind, und macht sich diese nicht zu Eigen. Diese Inhalte sind insbesondere durch eine entsprechende „von“-Kennzeichnung unterhalb der Artikelüberschrift und/oder durch den Link „Um den vollständigen Artikel zu lesen, klicken Sie bitte hier.“ erkennbar; verantwortlich für diese Inhalte ist allein der genannte Dritte.


Weitere Artikel des Autors

Themen im Trend